Eine Kündigung der Autoversicherung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers)
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Unser Buchtipp:

Kurzinformation über Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten.
Eine gedrängte Darstellung über Versicherungsschutz, Versicherungsfälle, Leistungen, Meldepflichten, Verfahren und Rechtsfolgen bei schuldhaft herbeigeführten Arbeitsunfällen mit Übersichten, Skizzen und Berechnungsbeispielen.

Diese handliche Broschüre enthält alle wesentlichen Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung - angefangen bei Versicherungsschutz und Versicherungsfällen über Leistungen, Beitragsrechnung und Verfahren bis hin zu Rechtsfolgen bei schuldhaft herbeigeführten Arbeitsunfällen. In die Neuauflage sind vor allem aktuelle gesetzliche Änderungen eingearbeitet. Die Darstellung zu den Entgeltersatz- und Hinterbliebenenleistungen ist aktualisiert. Ferner wurde das Adressenverzeichnis der Berufsgenossenschaften um deren Internetadressen erweitert.