Sterbegeld, Entbindungsgeld werden mit der Gesundheitsreform 2003/2004 aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Weiterhin gibt es bei der künstlichen Befruchtung eine Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu jeweils 50% bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre
Grundsätzlich werden sich die gesetzlichen Krankenkassen an Sehhilfen bzw Brillen daran nicht mehr beteiligen. (Ausnahme:Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen)
Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.
Zahnersatz wird ab 2005 als obligatorische Satzungsleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten. Die Versicherten werden einen eigenen monatlichen Beitrag für die Absicherung des Zahnersatzes zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Der Versicherte kann allerdings diese Leistung auch privat versichern.
Unser Buchtipp:

Ihre Rechte als Patient. Mit Gesundheitsreform 2004.
Der TaschenGuide "Ihre Rechte als Patient" zeigt Ihnen:
- was die Gesundheitsreform für Sie als Krankenversicherter ändert,
- welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Arzt bei der Behandlung haben,
- was Sie bei einer Patientenverfügung beachten müssen,
- wie Sie im Schadensfall zu Ihrem Recht kommen.

Sie sich sollten umgehend im Schadensfalle mit Ihrem Versicherungsvertreter der Autoversicherung in Verbindung setzen welcher Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich ist. Wurde der Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle. Sollten Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht geben oder verweigern, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180-2502 wenden.
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