Hauskauf
Als neuer Eigentümer eines Hauses steigt man auch in die bestehende Gebäudeversicherung mit ein und sollte sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob man den Vertrag der Gebäudeversicherung denn auch weiterhin halten möchte, da die Kündigungsfrist sonst abläuft Einen Versicherungsvergleich zu erstellen und die aktuellen Leistungen von alter und neuer Versicherung miteinander vergleichen lohnt sich meistens, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind. Sollte man eine Kündigung in Betracht ziehen so kündigt man allerdings nicht fristlos sondern fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit, da bereits gezahlte Prämien sonst verloren gehen.
Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluß einer möglichst hohen Deckungssumme. (mindestens 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).
Holen Sie vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein,