Diebstahl im Hotelzimmer
Eine Hausratversicherung kommt für gestohlenen Gegenstände aus dem Hotelzimmer in jedem Land der Erde auf. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag die Hausrat- Versicherungsbedingungen ab 1992 (VHB 92) zugrunde liegen und damit die so genannte Außenversicherung weltweiten Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl und Raub des Reisegepäcks gibt und bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 11.000 Euro entschädigt.