Die Laufzeit von einem Jahr verlängert sich bei Haftpflicht- und Kaskopolicen ohne fristgerechte Kündigung stillschweigend um ein weiteres Jahr. Ziehen Sie in Erwägung zu kündigen, so müssen Sie die einmonatige Frist zum Jahresende - Vertragsende einhalten.
Unser Buchtipp:

Produkthaftungshandbuch 1
Nachdem durch einige in der Öffentlichkeit lebhaft diskutierte Gerichtsentscheidungen (Stichworte: Limonadenflasche, Kindertee) die Produkthaftungsrechtsprechung in jüngster Zeit deutlich Konturen gewonnen hat, faßt die Neuauflage dieses Handbuches den aktuellen Meinungsstand sowie die Rechtsprechung