Tarifinformationen
Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung gilt: Bei Tod der versicherten Person ab dem 19. Monat nach dem Beginn der Versicherung zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. In den ersten 6 Monaten ist die Versicherungsleistung auf die eingezahlten Beiträge beschränkt. Im 7. bis 12. Monat beträgt sie 25 %, im 13. bis 15. Monat 50 %, im 16. bis 18. Monat 75 % der Versicherungssumme. Dazu kommt die Überschuss-Beteiligung.
Für Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung gilt: Bei Tod der versicherten Person ab dem 7. Monat nach dem Beginn der Versicherung zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. In den ersten 6 Monaten ist die Versicherungsleistung auf den einmaligen Beitrag beschränkt. Dazu kommt die Überschuss-Beteiligung
Stirbt die versicherte Person in Folge eines Unfalls, den sie nach dem Beginn der Versicherung erlitten hat, besteht voller Todesfall-Schutz bereits ab Beginn. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Der dieser Versicherung zugewiesene Überschuss wird angesammelt und verzinst.
Schlusserklärungen des Antragstellers und der versicherten Person
Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz:
Ich willige ein, dass die Ideal Lebensversicherung a.G., die Ideal Versicherung AG und die Ideal Vorsorge GmbH meine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den für mich zuständigen Makler/Vermittler weitergeben, sofern es der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertragsangelegenheiten die dient.

Ich willige ein, dass die Ideal Lebensversicherung a.G. im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an folgende Institutionen oder Unternehmen übermittelt:

  • an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Weitergabe an andere Versicherer
  • an ihre Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos, zur Abwicklung der Rückversicherung und zur Beurteilung der Ansprüche
  • an andere Versicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche
Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen dieses Vertrags sowie für Prüfungen anderweitig beantragter (Versicherungs-) Verträge und bei künftigen Anträgen.
Weiterhin willige ich ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar ein, dass die Ideal Lebensversicherung a.G., die Ideal Versicherung AG und die Ideal Vorsorge GmbH sowie Makler/Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung in sonstigen Dienstleistungen nutzen dürfen. Unangemeldete Anrufe oder Besuche sind ausgeschlossen.
Meine Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte. Das Merkblatt wird mir zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt, es wird mir aber auf Wunsch auch sofort ausgehändigt.
Weitere Schlusserklärungen des Antragstellers
Verbraucherinformationen:
Ich bin darüber informiert, dass mir die vollständigen Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Auf Wunsch kann ich die Verbraucherinformationen auch vorab erhalten.

Widerspruchsrecht:
Ich weiß, dass ich dem Vertrag bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Vertragsunterlagen in Textform bei der Ideal Lebensversicherung a.G. widersprechen kann. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

Nebenabreden:
Diese sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Ideal Lebensversicherung a.G. wirksam. Makler/Vermittler sind hierzu nicht berechtigt.

Entbindung von der Schweigepflicht:
Tritt der Versicherungsfall in den ersten drei Jahren nach Zahlung des Einlösungsbeitrags ein, entbinde ich zur Klärung der Todesursache und der Krankheiten, die zum Tode geführt haben, die Ärzte, die die Todesursache feststellen, bzw. mich im letzten Jahr vor meinem Tod untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden (mit Ausnahme der Sozialversicherungsträger) gegenüber der Ideal Lebensversicherung a.G. von der Schweigepflicht.


Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

Ideal Lebensversicherung a.G. • Sitz der Gesellschaft Berlin

Handelsregister Nr. HRB 2074 • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Hauptverwaltung: Kochstraße 66 • 10969 Berlin • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Günter Knobloch • Vorstand: Rainer M. Jacobus, Jens Wagner
Telefon: (030) 2587 0 • Fax: ( 030) 2587 347 • Email:info@ideal-versicherung.de • Internet: www.ideal-versicherung.de