| Tarifinformationen | |
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Für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung gilt: Bei Tod
der versicherten Person ab dem 19. Monat nach dem Beginn der
Versicherung zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. In den ersten 6
Monaten ist die Versicherungsleistung auf die eingezahlten Beiträge
beschränkt. Im 7. bis 12. Monat beträgt sie 25 %, im 13. bis 15. Monat 50 %,
im 16. bis 18. Monat 75 % der Versicherungssumme. Dazu kommt die
Überschuss-Beteiligung.
Für Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung gilt: Bei Tod der versicherten Person ab dem 7. Monat nach dem Beginn der Versicherung zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. In den ersten 6 Monaten ist die Versicherungsleistung auf den einmaligen Beitrag beschränkt. Dazu kommt die Überschuss-Beteiligung |
Stirbt die versicherte Person in Folge eines Unfalls, den sie nach dem
Beginn der Versicherung erlitten hat, besteht voller Todesfall-Schutz
bereits ab Beginn. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Der dieser Versicherung zugewiesene Überschuss wird angesammelt und verzinst. |
| Schlusserklärungen des Antragstellers und der versicherten Person | |
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Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz:
Ich willige ein, dass die Ideal Lebensversicherung a.G., die Ideal Versicherung AG und die Ideal Vorsorge GmbH meine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den für mich zuständigen Makler/Vermittler weitergeben, sofern es der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertragsangelegenheiten die dient. Ich willige ein, dass die Ideal Lebensversicherung a.G. im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an folgende Institutionen oder Unternehmen übermittelt:
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Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen dieses Vertrags
sowie für Prüfungen anderweitig beantragter (Versicherungs-) Verträge und
bei künftigen Anträgen. Weiterhin willige ich ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar ein, dass die Ideal Lebensversicherung a.G., die Ideal Versicherung AG und die Ideal Vorsorge GmbH sowie Makler/Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung in sonstigen Dienstleistungen nutzen dürfen. Unangemeldete Anrufe oder Besuche sind ausgeschlossen. Meine Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte. Das Merkblatt wird mir zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt, es wird mir aber auf Wunsch auch sofort ausgehändigt. |
| Weitere Schlusserklärungen des Antragstellers | |
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Verbraucherinformationen: Ich bin darüber informiert, dass mir die vollständigen Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Auf Wunsch kann ich die Verbraucherinformationen auch vorab erhalten.
Widerspruchsrecht: |
Nebenabreden: Diese sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Ideal Lebensversicherung a.G. wirksam. Makler/Vermittler sind hierzu nicht berechtigt.
Entbindung von der Schweigepflicht: |
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Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ideal Lebensversicherung a.G. • Sitz der Gesellschaft Berlin
Handelsregister Nr. HRB 2074 • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg •
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
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