Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder.
Eine Person muss für den Schaden der durch sie
entstandenen ist aufkommen. Der Gesetzgeber
regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB). Die Verpflichtung, für einen
entstandenen Schaden zu haften kann gegebenenfalls
ein Leben lang dauern.
Eine Private Haftpflichtversicherung deckt die
alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson
ausgesetzt ist ab und kommt für Schäden auf, die der
Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen
anderen zufügen.
zum online
Rechner Private Haftpflichtversicherung
Gewisse Risiken sind in der
Privat-Haftpflichtversicherung
nicht enthalten und so sollten
diese Risiken gesondert
versichert werden. Dieses sind
im einzelnen
Haushaftpflicht,
Öltankhaftpflicht, Tierversicherung
und die
Bauherrenhaftpflicht.
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