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Pferdeversicherung
Eine
Pferdeversicherung ist die Versicherung aus der Haltung
und Beaufsichtigung von Pferden. Da auch Pferde in der Lage
sind, großen Schaden zu verursachen sollte jeder
Pferdehalter eine Pferdeversicherung besitzen da der Halter
für das Tier verantwortlich ist und anders als bei der
Privathaftpflicht man hier nicht von einem Verschulden
ausgeht, sondern auch ohne eigenen Einfluß für das Verhalten
seines Pferdes der Halter haftet.
Tierhalter ist, wer an der Haltung des Tiers ein eigenes
Interesse, eine, auch mittelbar und grundsätzlich nicht nur
vorübergehende Besitzstellung und die Befugnis hat, über
Betreuung und Existenz des Tieres zu entscheiden (OLG Hamm
VersR 1973, 1054).
§ 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die wichtigste
Bestimmung über die Schadenersatzpflicht:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder
die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache
beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält,
verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen.
Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.
Es muß grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden
!
Einige Beispiele an entstandenen Schäden:
Das Pferd scheute und eine Person verletzt
Das Pferd schlägt aus und hat eine angemietete Pferdebox
beschädigt.
Das Pferd hat ein anders Pferd verletzt.
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