Jeder fünfte Angestellte und sogar jeder vierte
Arbeiter muss wegen Erwerbs – und Berufunfähigkeit
vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen. Unter der Berufunfähigkeit
versteht man eine dauernde Beeinträchtigung der
Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfall. Dieses soll heißen: Man kann
seinen Beruf nicht mehr ausüben. Man kann und sollte sich
gegen die Berufunfähigkeit mit einer Versicherung
versichern die im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent
Berufunfähigkeit einsetzt.
In der Regel stellt ein medizinisches
Gutachten den Eintritt der Berufunfähigkeit fest.
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