Was ändert sich beim Zahnersatz?
Zahnersatz: Was ändert sich beim Zahnersatz?Ab 2005 wird der Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Das bedeutet, dass Sie entweder den Zahnersatz (Brücken, Kronen etc) bei einer Privaten Zusatzversicherung gesondert versichern, oder dieses bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für einen Beitrag von um die 10€ separat versichern und zusammen mit dem monatlichen Beitrag zahlen.
Der Umfang der Versorgung soll sich dann nicht zu den bisherigen Leistungen unterscheiden.
Buchtipp: Gesundheitsreform 2004. .
Ziel der Gesundheitsreform ist es, für mehr Qualität, Transparenz und Wettbewerb im Gesundheitswesen zu sorgen. Versicherte, Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und der Pharmabereich müssen sich ab 1.1.2004 auf zahlreiche Veränderungen einstellen.
Praxisnahe und fundierte Erläuterungen verschaffen Ihnen aus erster Hand einen optimalen Überblick über die grundlegenden Änderungen im Gesundheitswesen und erleichtern ihre rasche Umsetzung in die Praxis. Der Anhang mit den einschlägigen Vorschriften des SGB V, KHG und der Arzneimittel-Verordnung stellt bereits den künftigen Gesetzestext zur Verfügung.







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