Samstag, 18. August 2007
Tierhalterhaftpflicht
Nicht immer kann ist man gegen alles versichert. Dieses musste ein Hundebesitzer feststellen, der eine Privathaftpflichtversicherung als auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte. Als sein Hund dann Tür und PVC-Boden der Mietwohnung beschädigte wollte keine der Versicherungen zahlen. Weder seine Hundhaftpflicht noch seine Privathaftpflicht fühlte sich zuständig. Tatsächlich stellte sich dieses als Versicherungslücke heraus. Laut Landgericht Frankfurt (15. 1.1997 - 2/16 S 184/96) muß der Hundebesitzer diese Versicherungslücke hinnehmen..
Mittwoch, 18. Juli 2007
Pflege von Hunden beschränkt
Hat eine Eigentümerversammlung die Haltung von Tieren rechtskräftig auf höchstens einen Hund oder höchstens eine Katze eingeschränkt, so kann die Eigentümerversammlung auch, um eine Umgehung dieser Begrenzung zu verhindern das Besuchsrecht und die Pflege von Hunden auf höchstens 6 Wochen in einem Jahr begrenzen. Amtsgericht Hannover, Az.: 71 II 293/05
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