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Ünfallversicherung
-Informationen |
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Vom Versicherungsschutz in der
Unfallversicherung ausgeschlossen gelten u.a. folgende
Ereignisse:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen
auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle,
epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle.
(Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes
Unfallereignis verursacht.)
- Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen
Ausübung einer Straftat erleidet;
- Unfälle die mittel- oder unmittellbar durch Kriegs-
oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
- Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen
ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und
Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
- Unfälle die dadurch entstehen, daß der Versicherte
an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
- Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
- Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch
Kernenergie verursacht werden;
- Gesundheitschädigungen durch Heilmaßnahmen oder
Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt
oder vornehmen läßt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein
versichertes Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine
Unfallverletzung in den Körper)
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger
Stoffe;
- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden
durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus
inneren Organen und Gehirnblutungen;
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
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Die Leistungen der Unfallversicherung |
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