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Bitte beachten Sie: Die Tipps und Informationen sind  lediglich allgemeine Hinweise. Rechtsverbindliche Bestimmungen entnehmen Sie aus Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Tipp: Auslandsreisen mit dem KFZ

Autofahrer, die in die neuen EU-Länder reisen, benötigen keine grüne Versicherungskarte. Für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Die Deutschen Versicherer empfehlen dennoch, die Grüne Karte auf Reisen ins Ausland mitzuführen, weil sie oft die Unfallaufnahme vereinfacht. Sie ist kostenlos beim eigenen Kfz-Versicherer erhältlich.

Es wird keine grüne Versicherungskarte für Reisen mit dem Auto  in die neuen EU-Länder benötigt da für alle EU-Mitgliedsstaaten das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis gilt. Die deutschen KFZ Versicherungen empfehlen allerdings die Grüne Karte auf Reisen ins Ausland mitzuführen, da es im Falle eines Unfalls die Unfallaufnahme vereinfacht. Sie erhalten die Grüne Karte kostenlos bei ihrer Autoversicherung.



Unser Buchtipp:

Reiserecht.
Dieses Handbuch ist ein auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenes Nachschlagewerk für das im wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägte Reiserecht. Behandelt werden das Reisevertragsrecht, die Reisevermittlung, die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die Reisegepäckversicherung und das Individualreiserecht.
Eingearbeitet wurde die Novellierung des Reisevertragsrechts durch die Richtlinie des Rates über Pauschalreisen, die nunmehr in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Diese bringt wesentliche Neuerungen in den Bereichen: Reisepreiserhöhung. Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag, Informationspflichten und Haftung des Reiseveranstalters.Im Anhang sind die wichtigsten Vorschriften und Musterformulare zusammengestellt. 




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