Man kann sich gegen Streitigkeiten mit der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung versichern um beim Scheitern des außergerichtliche Schlichtungsversuchs nicht hohe Anwalts- und Sachverständigenkosten selber tragen zu müssen. Die Kosten Ihrer gesetzlichen Interessenswahrnehmung können Sie mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung versichern. Auch der Vehrkehrs-Rechtschutz ist eine sinnvolle Sache.
Unser Buchtipp:
WISO Ratgeber RechtsstreitAnwaltssuche - Prozesskostenhilfe - Rechtsschutzversicherung - Prozesstaktik - Streitschlichtung.