Eine Kündigung der Gewässerschadenhaftpflicht sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers)
Siehe auch Hausratversicherung Hausratversicherung Hausratversicherung Fahradversicherung Überspannungsversicherung Hausratversicherung
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