Ändert sich aufgrund eines Wohnungswechsels der Tarif des Versicherers für die Hausratversicherung und erhöht sich dieser dadurch, kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers der Hausratversicherung innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung gekündigt werden.Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers