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Bitte beachten Sie: Die Tipps und Informationen sind  lediglich allgemeine Hinweise. Rechtsverbindliche Bestimmungen entnehmen Sie aus Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Tipp:Hauskauf

Hauskauf

Als neuer Eigentümer eines Hauses steigt man auch in die bestehende Gebäudeversicherung mit ein und sollte sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob man den Vertrag der Gebäudeversicherung denn auch weiterhin halten möchte, da die Kündigungsfrist sonst abläuft  Einen  Versicherungsvergleich zu erstellen und die aktuellen Leistungen von alter und neuer Versicherung miteinander vergleichen lohnt sich meistens, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.  Sollte man eine Kündigung in Betracht ziehen so kündigt man allerdings nicht fristlos sondern fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit, da bereits gezahlte Prämien sonst verloren gehen.
Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluß einer möglichst hohen Deckungssumme. (mindestens 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).

Holen Sie vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein,



Bitte beachten Sie: Die Tipps und Informationen sind  lediglich allgemeine Hinweise. Rechtsverbindliche Bestimmungen entnehmen Sie aus Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Tipp:Hausratversicherung im Hotelzimmer 

Diebstahl im Hotelzimmer
Eine Hausratversicherung kommt für gestohlenen Gegenstände aus dem Hotelzimmer in jedem Land der Erde auf. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag die Hausrat- Versicherungsbedingungen ab 1992 (VHB 92) zugrunde liegen und damit die so genannte Außenversicherung weltweiten Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl und Raub des Reisegepäcks gibt und bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 11.000 Euro entschädigt.

 




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