In der Regel k?nen die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung
erlassen werden, wenn ein aktuelles ?ztliches Zeugnis ?er den
Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Personen, die aus einer
gesetzliche
Krankenversicherung ausscheiden, wird die nachweislich
dort ununterbrochen zur?kgelegte Versicherungszeit auf die
Wartezeiten angerechnet, so da?diese in aller Regel entfallen.
Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem ?fentlichen Dienst
mit Anspruch auf Heilf?sorge.
Einige Versicherer rechnen auch die
bei einem privaten Vorversicherer ununterbrochen zur?kgelegte
Versicherungszeit auf die Wartezeiten an.
Unser
Buchtipp:

Krankenversicherung.
Leistungen, Verfahren und System der
Krankenversicherung sind heute kaum transparent. Dem
Informationsdefizit will der Ratgeber entgegenwirken. Er gibt in dem
in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Leser Aufschluss ?er
s?tliche Fragen, denen er im Zusammenhang mit der gesetzlichen
Krankenversicherung begegnen kann. Dabei erh?t der Leser eine rasche
und zugleich anschauliche ?ersicht ?er das Gesamtsvstem der
gesetzlichen Krankenversicherung. Der Ratgeber informiert u.a. ?er
die Leistungen wie ?ztliche und zahn?ztliche Behandlung, Arznei-,
Verband-, Heil- und Hilfsmittel und ?er das Krankengeld. Ferner
werden die f? den Leistungsanspruch ma?eblichen Voraussetzungen
dargestellt.

