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Bitte beachten Sie: Die Tipps und Informationen sind  lediglich allgemeine Hinweise. Rechtsverbindliche Bestimmungen entnehmen Sie aus Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Tip:Private Krankenversicherung 

In der Regel k?nen die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein aktuelles ?ztliches Zeugnis ?er den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Personen, die aus einer gesetzliche Krankenversicherung ausscheiden, wird die nachweislich dort ununterbrochen zur?kgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet, so da?diese in aller Regel entfallen. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem ?fentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilf?sorge.
Einige Versicherer rechnen auch die bei einem privaten Vorversicherer ununterbrochen zur?kgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten an.

Unser Buchtipp:


Krankenversicherung.
Leistungen, Verfahren und System der Krankenversicherung sind heute kaum transparent. Dem Informationsdefizit will der Ratgeber entgegenwirken. Er gibt in dem in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Leser Aufschluss ?er s?tliche Fragen, denen er im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung begegnen kann. Dabei erh?t der Leser eine rasche und zugleich anschauliche ?ersicht ?er das Gesamtsvstem der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Ratgeber informiert u.a. ?er die Leistungen wie ?ztliche und zahn?ztliche Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel und ?er das Krankengeld. Ferner werden die f? den Leistungsanspruch ma?eblichen Voraussetzungen dargestellt.

   




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