Der Versicherungsvertreter arbeitet
in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender, der als
Handelsvertreter Versicherungsverträge vermittelt und auch
abschließt. Sein Gewerbe sind
die Versicherungsagenturen. Der Versicherungsvertreter ist zwar
selbständig aber doch stark von dem von Ihm vertretenem
Versicherungsunternehmen abhängig.
Der Versicherungsmakler dagegen ist an kein Unternehmen gebunden und
kann so aus einer großen Anzahl von Versicherungsunternehmen
Versicherungsprodukte anbieten.
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Lesetipp:
Versicherungsrecht.
Muenchner Anwalts Handbuch.