Versicherungsvergleiche - Finanzdienstleistungen ::
Gesetzliche-Rentenversicherung -Informationen
Versicherungspflichtig mit Ausnahme der Beamten sind alle Personen die in einem beruflichen, unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis oder sich in der Berufsausbildung befinden.
Mit einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, Alter und des Tod zählt die Rentenversicherungen zu den wichtigsten der Sozialversicherungen.
Selbstständige (z.B. Handwerksmeister) können sich nach 18 Beitragsjahren von der ges. Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Auch für Selbstständige Künstler und Publizisten gibt es Sonderregelungen.
Pflichtversichert sind:
Arbeitnehmer, Auszubildende, Bestimmte Gruppen selbstständiger Personen wie zum Beispiel Handwerksmeister, Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Publizisten, Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende, Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Bezieher bestimmter so genannter Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind, und
Mütter oder Väter während der Zeit der Kindererziehung.
Landwirte sind in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert.
Frei sind Beamte und geringfügig Beschäftigte (max 400€)
Der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge wird ab dem Jahr 2002 in der privaten und in der betrieblichen Altersvorsorge staatlich durch eine Zulage (als Grund- und Kinderzulage) bzw. Sonderausgabenabzug unterstützt. Sie soll die sich auftuende Versorgungslücke der gesetztlichen Rente zu schließen.
Informationen zur Privaten Rentenversicherung
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