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In der
Verkehrs-Rechtsschutz sind in
der Regel sämtliche
verkehrsrechtlichen
Streitigkeiten versichert.
Hierzu zählen:
Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung,
wenn Sie z.B.
einen
Verkehrsunfall hatten und die
Haftpflichtversicherung des
Schädigers will Ihre
Mietwagenkosten nicht ersetzen.
Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und
Sachenrecht, wenn sich z.B.
nach dem Kauf eines
Gebrauchtwagens herausstellt,
daß dieser trotz gegenteiliger
Zusicherung ein Unfallwagen ist.
Steuer-Rechtsschutzversicherung, wenn
es z.B. zu Unstimmigkeiten über
Fahrtkostenersatz mit dem
Finanzamt kommt.
Der
Versicherungsnehmer und seine
mitgeschützten
Familienangehörigen können ihre
rechtlichen Interessen vor
Finanz- und Verwaltungsgerichten
innerhalb Deutschlands
wahrnehmen.
Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung,
wenn es nach einem
Verkehrsunfall zu Streitigkeiten
mit der
Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung
über Entschädigungsleistungen
kommt oder Sie
sind z.B. mit der Berechnung
Ihrer Alters- oder Unfallrente
nicht einverstanden.
Verwaltungs-Rechtsschutz,
für die
Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Interessen in
verkehrsrechtlichen
Angelegenheiten vor
Verwaltungsbehörden und vor
Verwaltungsgerichten.
Straf-Rechtsschutzhilft
Ihnen, wenn Sie sich gegen den
Vorwurf verteidigen müssen, ein
Vergehen fahrlässig begangen zu
haben.
(Der Versicherungsschutz
entfällt bei einer
rechtskräftigen Verurteilung
wegen einer vorsätzlich
begangenen Straftat)
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