Verkehrsrechtsschutzversicherung

 

 

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   Rechtsschutzversicherung- Informationen
 
 

In der Verkehrs-Rechtsschutz sind in der Regel sämtliche verkehrsrechtlichen Streitigkeiten  versichert.

Hierzu zählen:

Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung, wenn Sie z.B.
einen Verkehrsunfall hatten und die Haftpflichtversicherung des Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht ersetzen.

Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht, wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, daß dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.

Steuer-Rechtsschutzversicherung, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
Der Versicherungsnehmer und seine mitgeschützten Familienangehörigen können ihre rechtlichen Interessen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten innerhalb Deutschlands wahrnehmen.

Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung, wenn es nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung über Entschädigungsleistungen kommt oder Sie sind z.B. mit der Berechnung Ihrer Alters- oder Unfallrente nicht einverstanden.

Verwaltungs-Rechtsschutz,
für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten.

Straf-Rechtsschutz
hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben. (Der Versicherungsschutz entfällt bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat)
 

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