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Rechtsschutz-Versicherungen
vergleichen, sparen und bequem
beantragen.
Voraussetzung für das Inkrafttreten
der Versicherung ist, dass nach einer Vertragsannahme des Versicherers
der so genannte Erst-Beitrag nach
Aufforderung unverzüglich
bezahlt wird und die
Folgebeiträge termingerecht
entrichtet werden.
In der
Rechtsschutzversicherung gilt
generell eine Wartezeit von drei
Monaten ab Vertragsbeginn.
Diese gilt
allerdings nicht für folgende
Rechtsschutz-Arten:
-
Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
-
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für
die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von
mindestens einjähriger Dauer
verlängern sich um ein Jahr,
wenn sie nicht drei Monate vor
Ablauf gekündigt werden.
Die günstigsten Verträge,
Versicherungsumfang,
Deckungseinschlüsse und vieles
mehr werden Ihnen übersichtlich
dargestellt. |