Rechtsschutz-Versicherungen

 

 

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Voraussetzung für das Inkrafttreten der Versicherung ist, dass nach einer Vertragsannahme des Versicherers der so genannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

In der Rechtsschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.

Diese gilt allerdings nicht für folgende Rechtsschutz-Arten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
 

Die günstigsten Verträge, Versicherungsumfang, Deckungseinschlüsse und vieles mehr werden Ihnen übersichtlich dargestellt.

 

 
 

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