Rechtsschutz ab wann?

 

 

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   Rechtsschutz- Informationen - Versicherungsschutz ab wann?
 
 

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

In der Rechtsschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.

Diese gilt allerdings nicht für folgende Rechtsschutz-Arten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
     
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
     
  • Straf-Rechtsschutz
     
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

 

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