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In der
Verkehrs-Rechtsschutz sind in
der Regel sämtliche
verkehrsrechtlichen
Streitigkeiten versichert.
Hierzu zählen:
Schadenersatz-Rechtsschutz,
wenn Sie z.B. als
Verkehrsteilnehmer von einem
Dritten verletzt werden und die
Schuld gerichtlich geklärt
werden muß.
Rechtsschutz im Vertrags- und
Sachenrecht, wenn sich z.B.
nach dem Kauf eines
Gebrauchtwagens herausstellt,
daß dieser trotz gegenteiliger
Zusicherung ein Unfallwagen ist.
Steuer-Rechtsschutz, wenn
es z.B. zu Unstimmigkeiten über
Fahrtkostenersatz mit dem
Finanzamt kommt.
Sozialgerichts-Rechtsschutz,
wenn es nach einem
Verkehrsunfall zu Streitigkeiten
mit der
Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung
über Entschädigungsleistungen
kommt.
Verwaltungs-Rechtsschutz,
wenn es zu Streitigkeiten in
Bezug auf die Entziehung bzw.
Wiedererlangung der
Fahrerlaubnis kommt.
Straf-Rechtsschutz, wenn
wegen des Verstoßes gegen eine
Verkehrsvorschrift ein Straf-
oder Bußgeldverfahren
eingeleitet wird.
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