Mietrechtsschutz - Was ist
versichert?
Beim Miet-Rechtsschutz ist der
Versicherungsnehmer in seiner
Eigenschaft als
Eigentümer,
Mieter,
Pächter,
Vermieter,
Verpächter und
Nutzungsberechtigter
von Gebäuden, Wohnungen und
Grundstücken welche im
Versicherungsschein bezeichnet
sind.
Garagen und Stellplätze sind in
der
Miet-Rechtsschutz-Versicherung
mitversichert, sofern diese der
jeweiligen Wohneinheit (
Eigentum oder Miete )
zuzurechnen sind.
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