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Rechtsschutz
- Beamter / öffentlicher Dienst |
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Für Beamte gibt
es Beitragsermäßigungen in der
Rechtsschutz mit einem
Sondertarif . Den Sondertarif
können folgende Personen in
Anspruch nehmen:
Beamte und Richter sowie
Angestellte und Arbeiter von
Behörden und überstaatlichen als
auch zwischenstaatlichen
Einrichtungen, sofern die
Tätigkeit für diese mindestens
50% ihrer normalen Arbeitszeit
beansprucht und sie eine
Entlohnung erhalten.
Ruheständler die vor Eintritt in
ihren Ruhestand den Sondertarif
für Beamte in Anspruch nehmen
konnten und die nicht
anderweitig berufstätig sind.
Berufssoldaten
und Soldaten auf Zeit (nicht
Wehrpflichtige) sowie Angehörige
des Bundesgrenzschutzes. |
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