Rechtschutz ab wann?

 

 

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   Rechtschutz- Informationen - Versicherungsschutz ab wann?
 
 


Ab wann ist man versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der im Versicherungsschein aufgeführt ist.  Die unverzügliche und termingerechte Zahlung des sogenannte Erst-Beitrags und der Folgebeiträge sind allerdings Voraussetzung.

In der Rechtschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.

Für folgende Rechtschutz-Arten ist das allerdings nicht gültig:

 

  • Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
     
  • Straf-Rechtschutz
     
  • Schadenersatz-Rechtschutz

Versicherungsschutz besteht für eine festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von min. 1-jähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.


 

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