Ab wann ist man versichert?
Der
Versicherungsschutz beginnt ab
dem Zeitpunkt der im
Versicherungsschein aufgeführt
ist. Die unverzügliche und
termingerechte Zahlung des
sogenannte Erst-Beitrags und der
Folgebeiträge sind allerdings
Voraussetzung.
In der
Rechtschutzversicherung gilt
generell eine Wartezeit von drei
Monaten ab Vertragsbeginn.
Für folgende
Rechtschutz-Arten ist das
allerdings nicht gültig:
- Disziplinar- und
Standes-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
-
Schadenersatz-Rechtschutz
Versicherungsschutz besteht für
eine festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von
min. 1-jähriger Dauer
verlängern sich um ein Jahr,
wenn sie nicht drei Monate vor
Ablauf gekündigt werden.