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Rechner Privathaftpflicht
Versicherung
Schon kleine Unaufmerksamkeiten oder
Nachlässigkeiten können großen Schaden verursachen.
Auch wenn man noch so gewissenhaft ist, hat man mal
einen schlechten Tag, ist in Eile oder müde und
abgespannt, oder man ist aus einem anderen Grund
nicht richtig bei der Sache - schon ist es passiert:
Man muß mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen
haften und zahlen - nicht selten ein ganzes Leben
lang. Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar
auf die Erben über.
Außerdem ist die Haftpflicht
nicht einmal immer von einem Verschulden abhängig.
Die Privathaftpflicht-Versicherung bietet Schutz gegen
Schadenersatzansprüche, die sich aus den
gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
Unter Haftpflicht
versteht man die gesetzliche Verpflichtung, den
Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt
hat, z. B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder
Vergeßlichkeit.
Die wichtigste Bestimmung über die
Schadenersatzpflicht regelt § 823 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).
Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht
begrenzt.
Es muß grundsätzlich der tatsächliche Schaden
ersetzt werden !
Beispiele aus der Schadenspraxis:
Sie haben den Gehweg vor Ihrem Haus ist nicht
geräumt / gestreut und ein Passant verletzt sich.
Sie sind bei Freunden zu Besuch und beschädigen den
Teppich z.B. durch verlieren von Zigarettenasche
oder durch Umwerfen eines Weinglases.
Sie verursachen als Fußgänger oder Radfahrer einen
Verkehrsunfall.
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