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   Bedingungstext PKW Zweitwageneinstufung
 
 
 
Einstufung SF 2 (Haftpflicht 85%, Vollkasko 90%)

Ein Vertrag kann in die Schadensfreiheitsklasse SF 2 eingestuft werden wenn das Erstfahrzeug für den Versicherten oder dessen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender ( Ehe-) Partner ein PKW bei einer Gesellschaft der AXA - Gruppe versichert und mindestens in die Schadensfreiheitsklasse 2 eingestuft ist und nicht bereits Schäden eingetreten sind, die zu einer Rückstufung im folgenden Kalenderjahr in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse als SF 2 führen würden und
das Erst- und Zweitfahrzeug jeweils nur vom Versicherte und dessen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender (Ehe-) Partner privat genutzt wird und beide mindestens 25 Jahres alt sind und
das Zweitfahrzeug nicht mehr als 25.000 km pro Jahr gefahren wird und
er nachweist, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz, Norwegen, USA, Kanada oder Japan ausgestellt wurde, seit einem Jahr zum Führen von PKW oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist.
 

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Einstufung SF 1/2

Ein Vertrag kann in die Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden wenn auf dem Versicherten  bereits ein PKW zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist, und nicht bereits Schäden eingetreten sind, die zu einer Einstufung im folgenden Kalenderjahr in eine Schadenklasse oder in Klasse 0 führen würden,
auf den Ehegatten des Versichertes bereits ein PKW zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist und nicht bereits Schäden eingetreten sind, die zu einer Rückstufung im folgendem Kalenderjahr in eine Schadenklasse oder in Klasse 0 führen würden und er Versicherte nachweist, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz, Norwegen, USA, Kanada oder Japan erteil wurde, seit mindestens einem Jahr zum Führen von PKW oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist; der Nachweis ist zu führen;
wenn der Versicherte nachweist, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz, Norwegen, USA, Kanada oder Japan ausgestellt wurde, seit drei Jahren zum führen von Personenkraftwagen oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist und nicht bereits für den Versicherte ein weiterer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag für einen PKW besteht oder bestand, der sich in einer Schadenklasse oder in Klasse 0 befindet bzw. befand oder aufgrund von Schäden im folgenden Kalenderjahr in eine Schadenklasse oder in Klasse 0 eingestuft würde; der Nachweis ist zu führen.


 

 

 
 

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