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| Die Bestimmungen zur
PKW-Haftpflichtversicherungen im
weiteren PKW Versicherung genannt, unterscheiden
zwischen dem Versicherungsnehmer und den
mitversicherten Personen |
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Nicht versichert dagegen sind Ansprüche des
Versicherten zu einer
mitversicherten Person sowie Ansprüche der versicherten
Personen gegeneinander.
Der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz gilt für
die mitversicherten Personen genauso wie für den
Versicherungsnehmer der PKW Haftpflichtversicherung. Für die
Erfüllung der Obliegenheiten sind wie der VN als auch die
mitversicherten Personen verantwortlich.
Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist der Abschluss
einer PKW Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Als freiwillige Versicherung gilt dagegen der
Abschluss einer Fahrzeug- oder
Insassenunfallversicherung .
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