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Versicherungsvermittler sind im Normalfall selbständige
Kaufleute nach §84 HGB. Typischerweise sind Sie für eine
Gesellschaft tätig und vermitteln das Versicherungsgeschäft
dieser einen Gesellschaft an die Kunden. Es besteht eine
Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgesellschaft, von
der auch die Vergütung, die Provision, gezahlt wird. Eine
Abwandlung ist der Mehrfachagent, der für mehrere
Versicherungsunternehmen tätig wird. Er such sich eine
Anzahl Unternehmen aus, für die er das Versicherungsgeschäft
vermittelt. Auch er bekommt die Provision vom Versicherer.
Der Versicherungsmakler ist auch eine Art Vermittler von
Versicherungsschutz, er hat jedoch einen separaten Vertrag
mit dem Kunden und keine feste Bindung an ein
Versicherungsunternehmen. Er muss nach dem "Best Advise"
handeln und dem Kunden das Vorteilhafteste an
Versicherungsschutz heraussuchen. Er ist dem Kunden
gegenüber verpflichtet und nicht dem Versicherer gegenüber.
Hieraus leitet sich auch eine spezielle Form der Haftung ab.
Die Bezahlung erfolgt in Form von Courtage von den
Versicherern. Neben den genannten Vertriebswegen bieten auch
Autohäuser, Banken und der Versandhandel Versicherungen an
und treten somit als Vermittler auf.
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