|
|
|
|
| |
Informationen
zu Versicherungen
Stichwortverzeichnis
Versicherungsprämie
aus Wikipedia, der
freien Enzyklopädie
Als Versicherungsprämie bezeichnet man eine
Geldsumme, die als Gegenleistung für den
Versicherungsschutz an ein Versicherungsunternehmen
bezahlt wird.
Die Prämienzahlung erfolgt einmalig (Einmalprämie)
oder periodisch (vielfach als Jahres- oder
Monatsprämie, wobei für unterjährige
Prämienzahlungen ein Zuschlag als Bearbeitungsbetrag
oder ein Prozentsatz der Jahresprämie als
Vorschusszins verrechnet wird). Die Prämienzahldauer
periodisch zu entrichtender Prämien kann von der
Versicherungsdauer abweichen.
Bei periodisch zu zahlenden Prämien kommt der Erst-
oder Einlösungsprämie im deutschen
Versicherungsrecht besondere Bedeutung zu, da erst
mit ihrer Zahlung der Versicherungsschutz beginnen
kann (materieller Versicherungsbeginn).
Wird eine Folgeprämie nicht fristgerecht gezahlt,
erlischt der Versicherungsschutz. Das
Versicherungsunternehmen kann dann nach erfolgloser
Mahnung den Versicherungsvertrag kündigen.
Die aufgeführten Rechtsfolgen gelten nicht für
Rückversicherungen und Seeversicherungen
|
|
|
|
|
|
|