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Eine Versicherungsgesellschaft ist ein Unternehmen
(überwiegend privatwirtschaftlich), das
Versicherungsgeschäfte betreibt. Andere
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur als
Nebenleistung (z.B. die Baufinanzierungs- und
Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer)
oder auf fremde Rechnung - d.h. als Vermittler für
einen anderen Anbieter - angeboten werden.
schichte
Bis ins 17. Jahrhundert wurden Versicherungen von
Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden
übernommen. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts
entstanden die ersten Versicherungsgesellschaften.
Dabei handelte es sich überwiegend um Feuer- und (See-)Transportversicherungen.
Die erste deutsche Versicherungsgesellschaft war die
Hamburger Feuerkasse (1676), die erste
öffentlich-rechtliche Versicherungsgesellschaft die
Berliner Feuersozietät (1718).
Staatliche Kontrolle
Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle
unterliegen Versicherungsgesellschaften (genauso wie
Banken) in Deutschland besonderer staatlicher
Kontrolle. Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift
ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der
Versicherungsunternehmen
(Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Das VAG regelt
u.a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen,
Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges
Fachministerium ist das Bundesministerium für
Finanzen.
In Deutschland sind rund 1.400
Versicherungsgesellschaften zum Geschäftsverkehr
zugelassen (stand 02.2004). Eine vollständige Liste
findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
Bei der weiteren Betrachtung der im deutschen
Versicherungsmarkt tätigen Unternehmen, muss
sorgfältig zwischen den tatsächlich in Deutschland
ansässigen und den ausländischen
Versicherungsgesellschaften unterschieden werden.
Ausländische Versicherungsgesellschaften (z.B.
Standard Life, Canada Life) werden zwar in
Deutschland explizit zum Geschäftsverkehr
zugelassen, unterliegen jedoch im Grundsatz der
Aufsicht ihrer Herkunftsländer. Die nachstehenden
Ausführungen können daher nur sehr eingeschränkt auf
diese Unternehmen übertragen werden.
Organisation
In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in
der Rechtsform des Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der
Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den
Grundsatz der Spartentrennung, d.h. das Lebens-,
Kranken-, Rechtsschutz- und das übrige Schaden- und
Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von
jeweils rechtlich selbständigen
Versicherungsgesellschaften betrieben werden. Die
Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da
nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand
angeboten werden können. Wer beispielsweise bei
seinem Allianz-Vertreter eine Lebens-, eine Kranken-
und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in
Wirklichkeit bei drei verschiedenen, rechtlich
selbständigen Versicherungsgesellschaften
abgeschlossen.
Interessenvertretung
Die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen
Versicherungsunternehmen haben sich im Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
zusammengeschlossen. Der GDV ist eine der
mächtigsten politischen Lobbys in Deutschland, nicht
zuletzt deshalb, weil die
Versicherungsgesellschaften einen großen Anteil
ihres Kapitals in Bundesanleihen investieren und
somit als Gruppe der größte Gläubiger der
Bundesrepublik Deutschland sind.
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