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Dieser Artikel bezieht sich auf die Unfallversicherungen in
Deutschland.
1) Unfallversicherung - Versicherung zur Deckung von
Körperschäden durch Unfall, meist auf eine bestimmte Summe
abgeschlossen, Angebot der freien Versicherungswirtschaft. Ein Beispiel
ist die
Bauhelfer-Unfallversicherung.
2) Die
gesetzliche Unfallversicherung (UV) ist
Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten
Sozialversicherung. Sie hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch –
Siebtes Buch – (SGB VII) vom
7. August
1996 (BGBl. I S. 1254) sowie der in dessen Ausführung erlassenen
Berufskrankheitenverordnung (BKV) vom
21. Oktober
1997 (BGBl. I S. 2633). Eingeführt wurde die
Unfallversicherung erstmals im Rahmen der
Bismarck’schen Sozialgesetzgebung
(“Arbeiterversicherung”) zum
1. Januar
1885. Siehe auch:
Geschichte der Sozialversicherung
In der UV sind alle abhängig beschäftigten
Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender mit
erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit pflichtversichert
(Zwangsversicherung); darüber hinaus bestimmte Gruppen von
Selbständigen (Landwirte, Küstenfischer und –schiffer,
Hausgewerbetreibende). Die Satzungen der Träger der UV
können darüber hinaus auch die Versicherungspflicht der
Unternehmer ihrer Mitgliedsbetriebe festlegen. In den Schutz
der UV sind ebenfalls mit einbezogen: Schüler, Studenten,
behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten,
Zivilschutzhelfer, Personen die bei Unglücksfällen oder
gemeiner Not Hilfe leisten u. a.(§ 2 Sozialgesetzbuch VII)
Versicherte Risiken der UV sind
Arbeitsunfall einschließlich
Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von der
Wohn- zur Arbeitsstätte und zurück) sowie
Berufskrankheit (soweit in der
Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt).
§ 8 Sozialgesetzbuch VII bietet eine Legaldefinition des
Versicherungsfalls. Hiernach ist ein Arbeitsunfall der
Unfall einer versicherten Person in Folge einer den
Versicherungsschutz begründenden im SGB VII genannten
Tätigkeiten. Wobei der Gesundheitsschaden rechtlich
wesentlich auf den Unfall zurückgeführt werden muss.
Leistungen der UV sind im wesentlichen medizinische und
berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie
Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld,
Unfallrente, Hinterbliebenenrente).
Zu den Aufgaben der Träger der UV gehört neben der Gewährung
von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles auch
die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem
Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention); hierbei
werden die Träger der UV teilweise neben teilweise
kooperierend mit den Behörden der staatlichen
Gewerbeaufsicht tätig. Auch die Bemessung der Beiträge nach
der Unfallgefahr der Gewerbezweige dient der Prävention.
Träger der UV sind: 35 gewerbliche
Berufsgenossenschaften (gegliedert nach
Branchenzugehörigkeit des Unternehmens), zehn
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften (zuständig u. a.
für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich
des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft,
Binnenfischerei, Imkerei sowie der Landschaftspflege) sowie
die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
(Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse
Post und Telekom, Unfallkassen der Länder und Gemeinden,
Gemeindeunfallversicherungsverbände,
Feuerwehr-Unfallkassen). Die Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand sind neben den öffentlich Bediensteten u.
a. zuständig für die UV der Schüler, Studenten und
Nothelfer.
Die UV wird finanziert durch Beiträge (Umlagen) der
Mitgliedsunternehmen im Verfahren der Umlagefinanzierung.
Die Höhe des Beitragssatzes variiert zwischen den
Berufsgenossenschaften (Branchen) sowie innerhalb einer
Branche nach unterschiedlichen Gefahrklassen (Gefahrtarif).
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird aus
Beiträgen finanziert, die sich nach der Größe des Hofes
richten. Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand wird
aus Steuermitteln finanziert.
Literatur: H. Kater / K. Leube, Gesetzliche
Unfallversicherung SGB VII, München 1997; Lauterbach /
Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung. Kommentar, 4.
Aufl., Stuttgart (Loseblatt); J. Schmitt, SGB VII.
Kommentar, München 1998; J. Plagemann / H. Plagemann,
Gesetzliche Unfallversicherung, München 1981; E.
Wickenhagen, Geschichte der gewerblichen Unfallversicherung,
München-Wien 1980; Schulz, U. Der Gefahrtarif der
gewerblichen Berufsgenossenschaften, 3. Aufl. 1999.
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