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Umlageverfahren
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Beim Umlageverfahren werden die einbezahlten Beiträge in die Sozialversicherung unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen heranzogen. Das Prinzip wird bei der Rente, gesetzlicher Kranken-, Arbeitslosen- und Unfall- und Pflegeversicherung angewendet.

Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit (Arbeitslosigkeit, Krankheit, etc.). Die Höhe der Beiträge richtet sich global nach den Kosten für die erbrachten Leistungen, wobei jedoch einkommensorientierte Bemessungsrichtlinien sicherstellen sollen, dass die individuelle Beitragsbelastung ein erträgliches Maß nicht übersteigt.

Das Umlageverfahren beruht auf der Grundannahme einer konstanten Balance zwischen Einnahme- und Ausgabenseite über sehr lange Zeiträume (Jahrzehnte) hinweg. Aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen, zunehmender Lebenserwartung und damit auch wachsender Pflegekosten bei gleichzeitig wegbrechenden Einnahmen wegen demographischer Verschiebungen (sinkende Geburtenrate, Überalterung der Gesellschaft) und wirtschaftlicher Krisen in vielen Industrienationen wird das Umlageverfahren als ausreichendes Finanzierungsmittel zunehmend fragwürdig.
 
 

 

 

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