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Informationen
zu Versicherungen
Stichwortverzeichnis
Umlageverfahren
aus Wikipedia, der
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Beim Umlageverfahren werden die einbezahlten
Beiträge in die Sozialversicherung unmittelbar für
die Finanzierung der erbrachten Leistungen
heranzogen. Das Prinzip wird bei der Rente,
gesetzlicher Kranken-, Arbeitslosen- und Unfall- und
Pflegeversicherung angewendet.
Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen Anspruch
auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit
(Arbeitslosigkeit, Krankheit, etc.). Die Höhe der
Beiträge richtet sich global nach den Kosten für die
erbrachten Leistungen, wobei jedoch
einkommensorientierte Bemessungsrichtlinien
sicherstellen sollen, dass die individuelle
Beitragsbelastung ein erträgliches Maß nicht
übersteigt.
Das Umlageverfahren beruht auf der Grundannahme
einer konstanten Balance zwischen Einnahme- und
Ausgabenseite über sehr lange Zeiträume (Jahrzehnte)
hinweg. Aufgrund steigender Kosten im
Gesundheitswesen, zunehmender Lebenserwartung und
damit auch wachsender Pflegekosten bei gleichzeitig
wegbrechenden Einnahmen wegen demographischer
Verschiebungen (sinkende Geburtenrate, Überalterung
der Gesellschaft) und wirtschaftlicher Krisen in
vielen Industrienationen wird das Umlageverfahren
als ausreichendes Finanzierungsmittel zunehmend
fragwürdig.
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