|
Die Sozialversicherungen in Deutschland werden in
folgende Versicherungszweige eingeteilt.
Insgesamt kostet die Sozialversicherung ca. 43,25% des Bruttolohns.
Dies Zahlen können jedoch niedriger sein, wenn die jeweilige
Bemessungsgrenze überschritten wird.
Arbeitgeber und
Arbeitnehmer bezahlen grundsätzlich jeweils die Hälfte der Beiträge
(paritätische Finanzierung). In der Unfallversicherung ist allein der
Arbeitgeber beitragspflichtig, weshalb auch keine Abzüge auf der
Gehalts-/Lohn-Abrechnung ersichtlich sind (Stand 2003). Die
Sozialversicherungen sind in Deutschland im Allgemeinen Zwangszahlungen,
denen sich der Großteil der angestellten Arbeitnehmer nicht entziehen
kann, da sie vom Lohn oder Gehalt abgezogen werden.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der
Krankenversicherungs-Bemessungsgrenze (ca. 3500 Euro brutto monatlich)
liegt, müssen keine KV-Beiträge bezahlen. Wenn sie dennoch freiwillig in
der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, zahlen sie einen fixen Beitrag,
der dem prozentualen Anteil der Bemessungsgrenze entspricht. Sie können
sich auch bei privaten Krankenkassen oder gar nicht versichern. Der
Arbeitgeber ist in diesem Fall gesetzlich nicht verpflichtet, seinen
Anteil zu bezahlen. Er tut dies meist dennoch, z.B. weil
Tarifverträge es vorsehen.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der
Rentenversicherungs-Bemessungsgrenze liegt (höher als die der KV),
zahlen keinen prozentualen Beitrag, sondern nur den Maximalbeitrag.
Arbeitnehmer sind jedoch in der RV immer zwangsversichert.
Die KV und die RV stehen prinzipiell jedem offen, Selbständige und
Unternehmer dürfen jedoch nicht in die Arbeitslosenversicherung
einzahlen.
Die Pflegeversicherung ist (de facto) für alle Pflicht, die
krankenversichert sind. Man kann sich ihr nur entziehen, wenn man sich
im Ausland krankenversichert.
Die Anfänge der Sozialversicherung gehen auf die
Bismarck'sche Zeit zurück. Nach und nach kamen die weiteren
Versicherungen hinzu, zuletzt die Pflegeversicherung 1995. Siehe
auch
Geschichte der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung dient, wie der Name sagt, zur Sicherung des
sozialen Standes und greift ein, wenn einer der oben erwähnten
Versicherungsgründe eintritt. Die Auszahlung der verschiedenen
Versicherungen verteilt sich auf verschiedene
Behörden und
Institutionen, z.B. das
Arbeitsamt oder die
Krankenkasse.
Die Sozialversicherung ist Teil der
Lohnnebenkosten. Sie wird grundsätzlich zu gleichen Teilen vom
Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen. Ausnahme dazu ist die
Unfallversicherung, sie wird nur vom Arbeitgeber getragen.
Immer wieder werden in der Wirtschaft die zu hohen Kosten der
Sozialversicherung bemängelt. Diese hohe Kosten verhindern erforderliche
Neueinstellungen und die Schaffung von Arbeit zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit. Je höher jedoch die Arbeitslosigkeit ist, desto
weniger Beitragszahler gibt es. Ausserdem entziehen sich Gutverdiener
zunehmend der Abgabenlast durch Abwanderung ins Ausland. Dies führt zu
anhaltenden Finanzierungsproblemen der Sozialversicherung. Siehe dazu
auch
Sozialabgaben.
Seit dem Jahr 2002 wird ernsthaft erwogen, die Sozialversicherung auf
eine Basis umzustellen und z.B. eine
Bürgerversicherung einzuführen, der jeder Einwohner der
Bundesrepublik Deutschland unterworfen ist.
|