1994 wurde
mit der 49. Ausnahmeverordnung zur
Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit
geschaffen, ständige rote
Kennzeichen an Besitzer und Sammler von
Oldtimer-Fahrzeugen auszugeben.
Rote Kennzeichen
werden an Kraftfahrzeughersteller,
Kraftfahrzeugwerkstätten oder
Kraftfahrzeughändler zur wiederkehrenden
Verwendung auch für verschiedene
Fahrzeuge zugeteilt und dienen
Probe- und
Überführungsfahrten,
Oldtimerveranstaltungen und Fahrten zum
Zwecke der Reparatur.
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