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Die Riester-Rente ist eine
- privatwirtschaftliche
- staatlich geförderte
- kapitalgedeckte
- ersetzende
- freiwillige
Form der Altersvorsorge. Sie entstand im Zuge der Reform der
gesetzlichen
Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau
des Eckrentners mittelfristig von 70% auf 67% reduziert wurde.
Zweck der Riester-Rente sollte daher sein, die durch die
Rentenreform neu entstehende Versorgungslücke der Versicherten
zu decken. Die Riester-Rente ist nach
Walter Riester benannt, der als Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung die Rentenreform politisch umsetzte.
In der Geschichte der
Sozialversicherung ist die Einführung der Riester-Rente von
elementarer Bedeutung, da sie erstmals den Weg der
Kapitaldeckung beschreitet und dem sonst für die
Sozialversicherung typischen Umlageverfahren den Rücken kehrt.
Bislang wird die Riester-Rente von den Versicherten kaum
angenommen. Ein aufwendiges und für die Versicherten schwer
verständliches Förderverfahren, eine relativ geringe absolute
Förderung für die Versicherten in den ersten Jahren nach der
Einführung, hohe Investitions- und Verwaltungskosten bei den
Anbietern und geringe Provisionserträge für die Verkäufer haben
bisher den gewünschten Erfolg der Riester-Rente verhindert. Als
Folge haben die ersten Anbieter ihre Riester-Produkte bereits
wieder vom Markt genommen.
Die Riester-Rente ist eine private
Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des
aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private
Rentenversicherung, einen
Banksparplan oder einen
Fonds, als Extra erhält man staatliche Zulagen und
Steuerfreibeträge. Riesterprodukte sind behördlich zertifiziert:
der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der
eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von z.Zt.
3,25%. Dieser Garantiezins soll ab 2004 auf 2,75% gesenkt
werden.
Anspruch auf die staatliche Förderung durch Zulagen und
Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten
Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und
Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig
gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Selbstständige,
die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind,
erhalten z.Zt. noch keine Riester-Förderung.
Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen
erforderlich sind, um die Maximalförderung zu bekommen, liegen
z.Zt. bei 1%, ab 2004 bei 2%, ab 2006 bei 3% und ab 2008 bei 4%
des Bruttogehalts.
Die Frage, ob sich der Abschluss eines Altersvorsorgevertrags
für den Anleger lohnt, kann selbst im konkreten Einzelfall meist
nicht beantwortet werden. Die Ratings und Rankings der
Fachpresse bieten lediglich einen Vergleich der Produkte
untereinander, nicht jedoch den Vergleich zu alternativen
Anlageprodukten. Eine Antwort auf die Ausgangsfrage bietet daher
nur der Vergleich eines Altersvorsorgevertrags mit einem
produkttechnisch vergleichbaren nicht geförderten
Alternativprodukt, z.B. ein Altersvorsorgevertrag eines
Versicherers mit einer Leibrentenversicherung des gleichen
Versicherers, die beide die Sparbeiträge im Deckungsstock des
Versicherers investieren (herkömmliches
Lebensversicherungsprodukt). Grundsätzlich müssen Produkte des
gleichen Anbieters verglichen werden, da sonst weitere
Einflussfaktoren im Vergleich elemeniert werden müssen (z.B.
unterschiedliche Nettoverzinsung des Deckungsstocks
verschiedener Versicherer). Stellt man nun die Rentenleistung
nach Steuer beider Produkte gegenüber und war der
Beitragsaufwand in der Ansparphase gleich (auch der zeitlichen
Verteilung nach), dann kann die Ausgangsfrage nach der
Vorteilhaftigkeit beantwortet werden.
Allerdings ist die Umsetzung nur mit grossen Einschränkungen
möglich. So ist der Verlauf des Eigenbeitrags eines
Altersvorsorgevertrags von vielen Faktoren abhängig
(rentenversicherungspflichtiges Einkommen, Anzahl der Kinder,
Familienstand) und in den meisten Fällen nicht kontinuierlich
und daher nur schwer zu prognostizieren. Auch die
Nettorentenleistung ist nur schwer vorherzusagen, da sie über
die Besteuerung wesentlich von Art und Höhe anderer
Alterseinkünfte beeinflusst wird.
Vor dem Hintergrund dieser Einflussfaktoren wird jedoch allgemein
folgende These (Stand: 02.2004) formuliert: Für
den Anleger ist die in Anspruchnahme der Riesterförderung umso
vorteilhafter, je geringer sein rentenversicherungspflichtiges
Einkommen ist, je mehr Kinder (für die er Kindergeld erhält) er
hat und je geringer seine erwarteten Alterseinkünfte neben den
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein werden.
Eine weiterführende Eingrenzung dieser allgemeinen Aussage (z.B.
bis zu welcher Höhe gilt ein Einkommen als gering?) ist
umstritten und in der Wissenschaft bislang nicht konsensfähig.
Öfter wird auch die so genannte Förderquote
im Zusammenhang mit der Profitabilität der Riester-Förderung
genannt. Da die Förderquote jedoch die Relation zwischen
Förderung (Zulagen und ggf. zusätzlicher Steuervorteil) und
Eigenbeitrag beschreibt, ist sie als Indikator für die
individuelle Vorteilhaftigkeit ungeeignet.
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