Versicherungen SecureConcept

 

 

Datenschutz      

   
.
Versicherungen
Versicherungsvergleich
 Autoversicherung
 Berufsunfähigkeit
 Direktversicherung
 Gebäudeversicherung
 Glasversicherung
 Hausratversicherung
    Haftpflichtversicherung
  Bauherrenhaftpflicht
  Haushaftpflicht
  Hundehaftpflicht
  Öltankhaftpflicht
  Pferdehaftpflicht
  Privathaftpflicht
 Krankenversicherung
  Priv.Krankenversicherung
  Krankenkassen Beamte
  Zusatzversicherung
 Lebensversicherung
 Rechtsschutzversicherung
 Rentenversicherung
 Sterbegeldversicherung
 Tierversicherung
 Unfallversicherung

 

 
 
 

Informationen zu Versicherungen
Stichwortverzeichnis

A B C D E
F G H
K L M N O
P Q R S T
U V W X Z

Rentenversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

4 Berechnung der Rentenhöhe

Die Höhe der Altersrente wird nach der Rentenformel berechnet. Diese ist im Sozialgesetzbuch normiert. Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte (Entgeltpunkt ist die Verhältniszahl des persönlichen Arbeitsentgeltes zum Durchschnittsentgelt eines Kalenderjahres) mit dem sich jährlich in Abhängigkeit der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen anpassenden aktuellen Rentenwert, gegebenenfalls mit Abschlägen bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr.

Besonderheiten bestehen in der Knappschaftsversicherung (Rentenversicherung der Bergleute).

Der soziale Solidargedanke der RV kommt u. a. in der Berücksichtigung von Zeitabschnitten ohne Beitragsleistung (z. B. Kindererziehungszeiten, Zeiten zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und vollendetem 60. Lebensjahr) zum Ausdruck.

Darüber hinaus erbringen die Träger der RV auch Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit (versicherungfremde Leistungen).

5 Pflichteinzahlungen in die Rentenversicherung

Grundsätzlich wird die RV finanziert durch Beiträge, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden (Ausnahmen: in der Knappschaftsversicherung trägt der Arbeitgeber zwei Drittel des Beitrags; Selbständige tragen den Beitrag allein (Besonderheiten in der Künstlersozialversicherung); Besonderheiten für geringfügig Beschäftigte) sowie verschiedene Bundeszuschüsse (etwa ein Viertel der Gesamtfinanzen) und sonstige Einnahmen.

Die Finanzierung erfolgt nicht im Kapitaldeckungs- sondern im umstrittenen Umlageverfahren Dabei werden laufende Rentenausgaben auf die derzeitigen Beitragszahler umgelegt Generationenvertrag). Der Beitragssatz wird als Prozentsatz vom Bruttolohneinkommen (Arbeitsentgelt) bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, bei Selbständigen vom Erwerbseinkommen; er ist für die Angestellten- und die Arbeiterrentenversicherung gleich hoch, für die Knappschaftsversicherung höher.

6 Historische Entwicklung und heutige Situation

Die RV wurde erstmals eingeführt im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung zum 1.1.1891 (RGBl. 1889 I S. 97); wesentliche Reformschritte waren 1911 die Einführung der Hinterbliebenenrenten sowie die Einbeziehung der Angestellten in die RV, 1957 der Übergang zum System der Umlagefinanzierung sowie der dynamischen Koppelung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung, 1972 die Einführung der flexiblen Altersgrenze sowie seit 1992 der Versuch der Sicherung des von demographischer Entwicklung und wirtschaftlicher Stagnation bedrohten Systems (Rentenproblem).
 
 

 

 

.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  Impressum   

 

 

Beitragsbemessungsgrenze Unfallrente Riesterrente Private Rente  Rentenversicherung Sofortrente Zusatzrente Senioren-Versicherung Unfall-Rente Unfall-Rente Pflege-Rente