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In der RV sind alle abhängig beschäftigten
Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender
mit erstmaliger Aufnahme der
Arbeitstätigkeit pflichtversichert
(Zwangsversicherung); darüber hinaus
bestimmte Gruppen von Selbständigen
(Landwirte, Handwerker, Künstler und
Publizisten, Küstenfischer und –schiffer,
Seelotsen, Hausgewerbetreibende). Daneben
ist für Selbständige, die nicht
pflichtversichert sind, eine freiwillige
Versicherung möglich. Für bestimmte
Berufsgruppen in Kammerberufen, z.B. Ärzte,
Ingenieure, Architekten, Steuerberater und
Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit der
Rentenversicherung über sog.
berufsständische Versorgungswerke.
Versicherte Risiken der RV sind Alter (die
sog. "Rente"), verminderte Erwerbsfähigkeit
(Invalidität) und Tod.
Leistungen der RV sind somit
Rentenzahlungen auf Grund eines dieser
Risikofälle (Alters-, Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenrenten an Witwen/Witwer,
Waisen sowie den vorletzten Ehegatten bei
Kindererziehung).
Voraussetzung für die Rentengewährung
sind die Erfüllung von allgemeinen und
besonderen Wartezeiten (mindestens fünf
Jahre), bei der Altersrente das Erreichen
des Renteneintrittsalters (mindestens 60.
Lebensjahr); Regelaltersrente ohne Abschläge
wird bei Renteneintritt ab dem 65.
Lebensjahr gewährt.
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