Versicherungen SecureConcept

 

 

Datenschutz      

   
.
Versicherungen
Versicherungsvergleich
 Autoversicherung
 Berufsunfähigkeit
 Direktversicherung
 Gebäudeversicherung
 Glasversicherung
 Hausratversicherung
    Haftpflichtversicherung
  Bauherrenhaftpflicht
  Haushaftpflicht
  Hundehaftpflicht
  Öltankhaftpflicht
  Pferdehaftpflicht
  Privathaftpflicht
 Krankenversicherung
  Priv.Krankenversicherung
  Krankenkassen Beamte
  Zusatzversicherung
 Lebensversicherung
 Rechtsschutzversicherung
 Rentenversicherung
 Sterbegeldversicherung
 Tierversicherung
 Unfallversicherung

 

 
 
 

Informationen zu Versicherungen
Stichwortverzeichnis

A B C D E
F G H
K L M N O
P Q R S T
U V W X Z

Rentenversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

2 Versicherte

In der RV sind alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender mit erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit pflichtversichert (Zwangsversicherung); darüber hinaus bestimmte Gruppen von Selbständigen (Landwirte, Handwerker, Künstler und Publizisten, Küstenfischer und –schiffer, Seelotsen, Hausgewerbetreibende). Daneben ist für Selbständige, die nicht pflichtversichert sind, eine freiwillige Versicherung möglich. Für bestimmte Berufsgruppen in Kammerberufen, z.B. Ärzte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit der Rentenversicherung über sog. berufsständische Versorgungswerke.

3 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherte Risiken der RV sind Alter (die sog. "Rente"), verminderte Erwerbsfähigkeit (Invalidität) und Tod.

Leistungen der RV sind somit Rentenzahlungen auf Grund eines dieser Risikofälle (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten an Witwen/Witwer, Waisen sowie den vorletzten Ehegatten bei Kindererziehung).

Voraussetzung für die Rentengewährung sind die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Wartezeiten (mindestens fünf Jahre), bei der Altersrente das Erreichen des Renteneintrittsalters (mindestens 60. Lebensjahr); Regelaltersrente ohne Abschläge wird bei Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr gewährt.

 

 

 

.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  Impressum   

 

 

Beitragsbemessungsgrenze Unfallrente Riesterrente Private Rente  Rentenversicherung Sofortrente Zusatzrente Senioren-Versicherung Unfall-Rente Unfall-Rente Pflege-Rente