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Der Begriff Personal-Service-Agentur (PSA)
ist auf das "Erste Gesetz für moderne Diensteleistungen am Arbeitsmarkt"
zurückzuführen. Es ist Bestandteil der
Agenda 2010 und des
Hartz-Konzepts. Das Gesetz wurde auch als Hartz I, also als erste
umgesetzte Maßnahme des Hartz-Konzepts, in den Medien bezeichnet.
PSAs sind Privatunternehmen, die ergänzend zur
staatlichen Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt für den Arbeitslosen
tätig werden. Die Agenturen stellen Arbeitslose bei sich ein und
verleihen diese zeitlich befristet an Unternehmen. Ziel ist die
Übernahme des zuvor Arbeitslosen durch ein Unternehmen.
Vorteil ist, dass Unternehmen für einen längeren Zeitraum den
qualifizierten Leiharbeiter ohne längerfristige vertragliche Bindung im
Unternehmen beschäftigen können, bevor es einen langfristigen
Arbeitsvertrag mit dem Arbeitssuchenden schließt. Ein Arbeitssuchender
hat wiederum die Chance, seine Qualifikation nicht nur in seinen
Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren, sondern seine Qualifikation auch
praktisch nachzuweisen.
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