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Der Begriff Niedriglohn-Job geht auf die
Neuregelungen zu den geringfügigen Beschäftigungen vom 01.04.2003
zurück, dessen Rechtsgrundlage die "Gesetze für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt" vom 01.01.2003 sind. Es ist Bestandteil des
Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts.
Ziel ist es:
- Im Niedriglohnbereich die Sozialversicherungsbeiträge zu senken
um geringfügige Beschäftigung attraktiv zu machen,
- jede Art von legaler Beschäftigung sozial abzusichern
(Entschärfung der Problematik des "working poor"),
- den Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung zu erhöhen und damit
verstärkt Arbeitslose durch Aufnahme einer Beschäftigung wieder dem
Arbeitsmarkt zuzuführen,
- den
Sozialversicherungen weitere Beitragsquellen zu ihrer
finanziellen Stabilisierung (siehe auch
Rentenproblematik)zu erschließen.
Beschreibung
Ausgangspunkt war, dass bis vor einem Jahr es keine Zwischenstufen
zwischen niedriger, sozialabgabenfreier Beschäftigung und besser
bezahlter, sozialabgabenpflichtiger Beschäftigung gab. Die Folge war,
dass bei einem Wechsel in besser bezahlte Arbeit die Abgaben für die
Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 0% auf ca. 21,5%
des Bruttoverdienstes hochschnellten.
Dies führte zur Entwicklung des Niedriglohn-Konzepts mit Schaffung
einer flexiblen Zone, innerhalb der die Sozialabgaben sich relativ zum
steigenden Bruttoverdienst von 4% auf 21,5% erhöhen (siehe auch Grafik).
Demnach trägt der Arbeitgeber grundsätzlich seinen Anteil in voller
Höhe von 21,5%. Der Anteil des Arbeitnehmers passt sich in einer
Bruttoverdienstzone von monatlich zwischen 400,- EUR und 800,- EUR an,
und steigt von 4% bis auf schließlich 21,5% an. Folglich wird relativ
zum steigenden Brutto- und Nettoeinkommen der Sozialversicherungsbeitrag
des Arbeitnehmers erhöht, ohne dass es zu einer Lohnreduzierung kommt.
Die Berechnungsformel für Anpassung der Sozialabgaben innerhalb der
Gleitzone lautet:
F x 400 + (2-F) x (AE-400)
F = Faktor 0,5952 (für 2004)
AE = tatsächliches Arbeitsentgelt
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