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Lohnnebenkosten
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie  

Lohnnebenkosten werden die Ausgaben genannt, die der Arbeitgeber (AG) für den Arbeitnehmer (AN) zahlt, ohne dass diese Bestandteil des vereinbarten Gehalts sind. Sie müssen verpflichtend auf Grund der Sozialgesetze erbracht werden.

Dies sind konkret der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung. Grundsätzlich werden die Beiträge zur Sozialversicherung zu gleichen Teilen von AG und AN getragen. Da der Beitragssatz der Sozialversicherung knapp 45% (die tatsächliche Höhe ist von dem Betragssatz der vom AN frei wählbaren Krankenkasse abhängig) des Bruttolohns beträgt, müssen AG und AN jeweils 22,5% abführen. Der Beitrag des AN wird automatisch mit seiner monatlichen Gehaltszahlung abgeführt. Sowohl der AN-Beitrag als auch der AG-Beitrag werden durch den Arbeitgeber monatlich an die zuständige Sozialversicherung weitergeleitet.

Für den AG stellen diese Kosten neben dem Gehalt weiteren finanziellen Aufwand dar, der die Kosten für die Beschäftigung weiter erhöht. Die hohen Lohnnebenkosten werden als ein Grund angesehen, weshalb die Arbeitslosigkeit konstant auf hohem Niveau in Deutschland bleibt. Die Arbeitslosenquote schwankt derzeit zwischen 9,5-11% aller Personen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland.

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Beschreibung

Um die Lohnnebenkosten zu senken und damit weitere Anreize für Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu geben, wurde das sog. Hartz-Konzept geschaffen. Es bewirkt im Niedriglohnbereich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Dafür wurden die Instrumente Minijob und Midijob geschaffen, die neben das reguläre Beschäftigungsverhältnis treten.

Zur Entwicklung der Lohnnebenkosten im Lohnbereich von 1-1.200 EUR siehe auch Grafik

 
 
 

 

 

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