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Informationen
zu Versicherungen
Stichwortverzeichnis
Lebensversicherung
aus Wikipedia, der freien
Enzyklopädie
Eine Lebensversicherung ist eine
Personenversicherung, die als
Versicherungsfall den Tod der versicherten
Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird
die
Versicherungssumme fällig. Die
Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer
Risiken (z.B.
Lebenserwartung) kalkuliert, die als
Sterbetafel dargestellt werden.
Die erste Lebensversicherung wurde 1583 in
England dokumentiert. Mit heutigen
Lebensversicherungen hatte sie aber nur wenig gemein
- sie war eher einer Wette vergleichbar. 1765 wurde
in England die Equitable Life Assurance gegründet,
die erste Versicherungsgesellschaft, die
Versicherungsangebote mit mathematischen Methoden
kalkulierte. Erst 1827 wurde die erste deutsche
Lebensversicherung gegründet: Die Gothaer
Lebensversicherungsbank.
Lebensversicherungen können nur von speziellen
Versicherungsunternehmen, den Lebensversicherern, angeboten werden.
Dazu wird ein
Versicherungsvertrag zwischen dem Lebensversicherer und dem
Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als Besonderheit des
Lebensversicherungsvertrags ist das
Bezugsrecht anzusehen, das regelt, welche Personen) die Todes- und
Erlebensfallleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten.
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich
in vier große Gruppen einteilen:
-
Risikolebensversicherung
-
Kapitallebensversicherung
-
Fondsgebundene Lebensversicherung
-
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist auch zur
Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich
auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten
Person kalkuliert wird.
Daneben werden
zahlreiche
Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste
ist dabei die
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die detaillierte Ausgestaltung einer
Lebensversicherung wird als Tarif
bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle
versicherungstechnischen Eckpunkte des
Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört
beispielsweise das maximale Alter bei
Versicherungsbeginn, die maximale
Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit
Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche
Untersuchungen bei Antragstellung und vor allem die
so genannten Rechnungsgrundlagen.
Unter den Rechnungsgrundlagen
versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende
Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R) und den Rechnungszins.
Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss
im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht zwingend
für spätere Vertragserhöhungen (z.B. durch
Dynamik).
Der Rechnungszins ist der
Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer
Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist
er besonders deshalb bekannt, weil er bei
Kapitallebensversicherungen auch die
Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. Der
Rechnungszins wird in Deutschland vom
Bundesministerium für Finanzen per Verordnung
festgelegt. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen
Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen
Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9-10
Jahren. Der Rechnungszins für Abschlüsse nach dem
01.01.2004 beträgt 2,75%.
Die Kosten einer
Lebensversicherung sind nach Kostenarten identisch.
Man unterscheidet
Da die Abschlusskosten tatsächlich jedoch nicht
über die gesamte Versicherungsdauer anfallen, werden
sie bei den meisten angebotenen Tarifen durch die
Zillmerung an den Beginn der Versicherungsdauer
verlagert. Bei Tarifen mit Sparanteil führt dies
dazu, dass in den ersten Vertragsjahren bei einer
Kündigung kein Geld zur Auszahlung gelangt.
Neben den genannten Kostenarten können in den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch Gebühren
für bestimmte Geschäftsvorfälle festgelegt sein.
Dabei handelt es sich überwiegend um seltene
und/oder in der Verwaltung sehr aufwändige
Geschäftsvorfälle (z.B.
Stundung,
Policendarlehen). Die Gebühren sind entweder als
absoluter Betrag oder als Prozentwert einer für den
Vorgang relevanten Größe angegeben.
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der
versicherten Person die versicherte Todesfallsumme
(Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten.
Anwendungsbeispiele sind:
Die Risikolebensversicherung gibt es in
verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten ist die
Risikolebensversicherung mit gleichbleibender
Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung
mit fallender Versicherungssumme zu finden.
Die Risikolebensversicherung mit fallender
Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von
Darlehen mit kontinuierlicher
Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt
dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das
Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem
Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit
Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte
Restschuldversicherung angeboten.
Daneben gibt es als Sonderfall noch die
Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben.
Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es
zwei versicherte Personen. Die versicherte
Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer
versicherten Person während der Versicherungsdauer
fällig. Die Risikolebensversicherung auf zwei
verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung
wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z.B.
Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).
Der Beitrag (Versicherungsprämie)
der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter,
vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der
versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie
von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer)
der Versicherung.
Auch bei einer Risikolebensversicherung
erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu
Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im
Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur
Rentenversicherung spielen allerdings
Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine
unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um
Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese
entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer
weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere
Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese
Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder
als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung.
Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme
durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der
Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim
Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung
werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten
Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein
reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte
Beitrag wird in diesem Zusammenhang als
Brutto- oder Tarifbeitrag, der um
Überschüsse reduzierte Beitrag als
Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der
Versicherungsfall während der Versicherungsdauer
nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die
erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und
mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der
Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird
heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch
bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis
etwa 1980 abgeschlossen wurden.
Obwohl Risikolebensversicherungen keinen
Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen
Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer
Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der
Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem
Risikoanteil der Versicherungsprämie ein
Deckungskapital bildet, aus dem sich abhängig
von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben
kann.
Die Kapitallebensversicherung vereint
Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei
Tod der versicherten Person die versicherte
Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme)
an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt
die versicherte Person den Ablauf der
Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an
die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist
der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht
kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den
Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine
in Deutschland weit verbreitete Form der Geldanlage,
deren Attraktivität auf steuerlichen Vorteilen
(noch, Änderung für 2005 in Deutschland geplant),
vergleichsweise hohen Zinsgarantien und hohen
Abschlussprovisionen für den
Versicherungsvermittler beruht.
In
Österreich wird die Kapitallebensversicherung
(wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als
Ab- und Erlebensversicherung
bezeichnet.
Die Kapitallebensversicherung hat mehrere
typische Anwendungen:
Will man die Kapitallebensversicherung in
verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen,
so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und
Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören
beispielsweise die Erbschaftssteuer-, die
Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung
zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei
vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor
diesem Hintergrund ergibt sich folgende
tariftechnische Unterteilung:
-
Sowohl der Todesfall als auch der
Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar
und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen
kann meist auch ohne den Abschluss einer
entsprechenden Zusatzversicherung der
Todesfallschutz erhöht werden.
-
Die Beitragszahlungsdauer dieser
Lebensversicherung endet mit einem bestimmten
Alter (z.B. 80). Danach bleibt die
Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die
versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten
die Möglichkeit, am Ende der
Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung
abzurufen, so dass die Lebensversicherung
beendet wird oder mit einer reduzierten
Versicherungssumme bestehen bleibt.
-
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte
Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal
beim Tod einer versicherten Person während der
Versicherungsdauer fällig.
-
Bei der Termfix-Versicherung wird die
Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten
Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig -
unabhängig davon, ob die versicherte Person
diesen Termin erlebt. Tritt der
Versicherungsfall ein, entfällt die
Beitragszahlungspflicht, die
Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf
fällig.
-
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle
Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die o.g.
Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z.B.
reduzierte Todesfallleistungen,
Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder
verschiedene Ablaufoptionen.
Neben der Kapitalanlage und den
Überschusssystemen ist es insbesondere die
kalkulatorische Grundidee, die allen
Kapitallebensversicherungen gemein ist: Beitrag
abzüglich Kosten über die Laufzeit (bei der
Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz
die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem
Rechnungszins ergibt die Versicherungssumme. Der
Teil der Ablaufleistung der die Versicherungssumme
übersteigt, entspricht somit der
Überschussbeteiligung der Kapitallebensversicherung.
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der
Versicherungsnehmer den so genannten
Rückkaufswert. Dieser entspricht nicht dem
tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin
(garantiertes Deckungskapital zum Kündigungstermin
zzgl. bereits zugeteilte Überschüsse) sondern ist um
Stornoabschläge vermindert. Die Stornoabschläge sind
u.a. darin begründet, dass der Lebensversicherer für
diese Fälle Anlagen höherer Liquidität und
entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss und
daher die angestrebte
Fristentransformation nicht idealtypisch
realisieren kann. In der Praxis werden diese
Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen
Zahlungsströmen bedient, da dieses Kapital aber dann
nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der
Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.
Der Lebensversicherer muss sehr genau sein
Gesellschaftskapital vom Vertragskapital seiner
Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet dazu
bilanztechnisch im so genannten
Deckungsstock. Die Kapitalanlagen des
Deckungsstocks sind durch das Gesetz über die
Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
(Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) streng
reglementiert. Die Einhaltung dieser Vorschriften
wird durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.
Grundsätzlich darf ein Lebensversicherer in jede
gängige Kapitalanlage investieren (z.B. Immobilien,
Aktien, festverzinsliche Wertpapiere). Allerdings
hat er dabei zahlreiche Auflagen hinsichtlich der
Diversifikation und den Anteilen einzelner
Anlageformen am Deckungsstock zu beachten. So darf
grundsätzlich nicht mehr als 35% des Deckungsstocks
in Aktien investiert sein.
Darüber hinaus wird aus der Relation der
Eigenmitteln des Lebensversicherers zu dem nach
Anlagerisiko gewichteten Kapital des Deckungsstocks
die so genannte Solvabilitätsquote
ermittelt. Da sich diese in einer bestimmten Spanne
bewegen muss, kann nur ein kapitalstarker
Lebensversicherer auch in riskantere Anlageformen
investieren.
Neben den bei der Risikolebensversicherung
bereits beschriebenen Risiko- und Kostenüberschüssen
- die für den Ertrag einer Kapitallebensversicherung
eine untergeordnete Bedeutung haben - gibt es bei
der Kapitallebensversicherung die so genannten
Zinsüberschüsse. Dabei handelt es
sich um Kapitalerträge des Lebensversicherers, die
über den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der
Lebensversicherer zu mindestens 90% den einzelnen
Verträgen gutschreiben.
Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur
Umsetzung dieser Vorgabe. Sie unterscheiden sich
nicht nur danach, wann die Überschüsse dem einzelnen
Vertrag zugeteilt werden (so werden
Schlussüberschussanteile erst bei Ablauf zugeteilt
und verbleiben bei einer vorzeitigen Kündigung beim
Lebensversicherer), sondern auch wie sie dann
konkret verwendet werden (so gibt es Tarife, bei
denen die Zinsüberschüsse in einem vom
Versicherungsnehmer ausgewählten
Investmentfonds angelegt werden).
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der
Kapitallebensversicherungen in vielen Punkten
ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin,
dass die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile
nicht in den Deckungsstock des Lebensversicherers,
sondern in
Investmentfonds investiert werden. Im Rahmen der
mit dem Tarif verbundenen Investmentfonds kann der
Versicherungsnehmer meist einen oder mehrere
Investmentfonds selbst auswählen, wobei er die
Auswahl während der Versicherungsdauer in der Regel
ändern kann. Abhängig von den gewählten
Investmentfonds kann die fondsgebundene
Lebensversicherung hoch spekulativ sein, sie kann
aber auch risikoärmer sein als die
Kapitallebensversicherung.
Da keine Investition in den Deckungsstock
erfolgt, kommt auch der Rechnungszins als
Garantiezins nicht zur Anwendung; Eine
Mindestverzinsung gibt es daher bei der
fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, selbst der
Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals ist
theoretisch möglich.
Da der Rechnungszins bei der Kalkulation der
Erlebensfallleistung nicht zum Tragen kommt, wird
die Versicherungssumme als Anteil der Summe aller
planmäßig während der gesamten Versicherungsdauer zu
zahlenden Beiträge (Beitragssumme)
definiert.
Anfallende Risiko- und Kostenüberschüsse werden
überwiegend auch in Fondsanteile investiert, wobei
andere Modelle (z.B. verzinsliche Ansammlung)
vereinzelt auch angeboten werden.
Ein Problem der fondsgebundenen
Lebensversicherung ist das Ablauftiming. Für den
Versicherungsnehmer wäre es äußerst ärgerlich, wenn
seine Lebensversicherung in den letzten Jahren der
Versicherungsdauer plötzlich durch Kurseinbrüche
einen massiven Wertverlust erfahren würde. Die
Lebensversicherer bieten für dieses Problem
allgemein zwei Lösungen an: Die Übertragungsoption
und das Ablaufmanagement.
Bei der Übertragungsoption kann
sich der Versicherungsnehmer die Fondsanteile beim
Ablauf der Versicherung auf ein eigenes
Depot übertragen lassen, um dann einen
günstigeren Zeitpunkt für den Verkauf der Anteile
abzuwarten.
Beim Ablaufmanagement wird in
den letzten Jahren der Versicherungsdauer das
Anlagevermögen in risikoärmere Investmentfonds
(meist Renten- oder Geldmarktfonds) umgeschichtet.
Dies geschieht entweder automatisch durch den
Lebensversicherer oder der Lebensversicherer
unterbreitet dem Versicherungsnehmer entsprechende
Vorschläge, die der dann annehmen kann oder auch
nicht.
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