Versicherungen SecureConcept

 

 

Datenschutz      

   
.
Versicherungen
Versicherungsvergleich
 Autoversicherung
 Berufsunfähigkeit
 Direktversicherung
 Gebäudeversicherung
 Glasversicherung
 Hausratversicherung
    Haftpflichtversicherung
  Bauherrenhaftpflicht
  Haushaftpflicht
  Hundehaftpflicht
  Öltankhaftpflicht
  Pferdehaftpflicht
  Privathaftpflicht
 Krankenversicherung
  Priv.Krankenversicherung
  Krankenkassen Beamte
  Zusatzversicherung
 Lebensversicherung
 Rechtsschutzversicherung
 Rentenversicherung
 Sterbegeldversicherung
 Tierversicherung
 Unfallversicherung

 

 
 
 

Informationen zu Versicherungen
Stichwortverzeichnis

A B C D E
F G H
K L M N O
P Q R S T
U V W X Z

Krankenkasse
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

(Weitergeleitet von Krankenversicherung)

Dieser Artikel bezieht sich auf die Krankenkassen in Deutschland.

Eine Krankenkasse, eigentlich Krankenversicherung, bietet dem Versicherten Schutz vor Unfällen und Erkrankungen. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenkassen:

  • die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • die private Krankenversicherung (PKV)

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Die rechtlichen Grundlagen sind im SGB und hier vor allem im SGB V geregelt. Versichert sind Arbeitnehmer und Empfänger von Arbeitslosengeld, teilweise auch Selbstständige. Ein Spezialfall sind Sozialhilfeempfänger, die nicht über die GKV, sondern über ihre Gemeinde versichert sind. Ist der Versicherte ein verheirateter Arbeitnehmer, dessen Ehegatte kein eigenes Einkommen hat, bzw. hat er Kinder, sind diese Familienmitglieder automatisch und ohne Beitragserhöhung mitversichert. Die GKV arbeitet nach dem Prinzip des Umlageverfahrens. Das bedeutet, die Einnahmen der Mitglieder werden zur Deckung der Kosten benötigt, ohne Zinsgewinne erwirtschaften zu können. Galoppieren die Kosten im Gesundheitswesen davon, kommt es zu einer Unterdeckung und zwangsläufig müssen entweder die Beiträge angehoben oder Leistungen gestrichen werden.

Im Falle einer Krankheit erhält der Versicherte die Behandlung des Arztes ohne dafür zahlen zu müssen. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet(Sachleistungsprinzip). Auch bei Medikamenten muss der Versicherte einen Anteil der Kosten tragen (10% der Kosten, mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro). Die Überprüfung der Notwendigkeit der Leistungen ist vom Gesetzgeber nach § 275 SGB V dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, übertragen worden.

 

Private Krankenversicherung

Bei der private Krankenversicherung (PKV) können sich Personen versichern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (kurz BBG). Am häufigsten sind Selbstständige und leitende Angestellte in der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied extra versichert werden, d.h. für jedes zusätzliche Mitglied ist ein extra Versichertenbeitrag zu leisten. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Zusätzlich wird zwischen männlich und weiblich unterschieden.

Über die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch bekommt der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt.. Nachdem er die Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, bekommt er die Kosten erstattet. Erst dann begleicht er die offene Rechnung beim Arzt. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.

 
 

 

 

.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  Impressum