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Krankenversicherung)
Dieser Artikel bezieht sich auf die Krankenkassen in
Deutschland.
Eine Krankenkasse, eigentlich
Krankenversicherung, bietet dem Versicherten Schutz vor
Unfällen und Erkrankungen. In Deutschland gibt es zwei Arten von
Krankenkassen:
- die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV)
- die private Krankenversicherung (PKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des
Solidarsystems. Die rechtlichen Grundlagen sind im SGB und hier vor
allem im SGB V geregelt. Versichert sind Arbeitnehmer und Empfänger von
Arbeitslosengeld, teilweise auch Selbstständige. Ein Spezialfall
sind
Sozialhilfeempfänger, die nicht über die GKV, sondern über ihre
Gemeinde versichert sind. Ist der Versicherte ein verheirateter
Arbeitnehmer, dessen Ehegatte kein eigenes Einkommen hat, bzw. hat er
Kinder, sind diese Familienmitglieder automatisch und ohne
Beitragserhöhung mitversichert. Die GKV arbeitet nach dem Prinzip des
Umlageverfahrens. Das bedeutet, die Einnahmen der Mitglieder werden zur
Deckung der Kosten benötigt, ohne Zinsgewinne erwirtschaften zu können.
Galoppieren die Kosten im Gesundheitswesen davon, kommt es zu einer
Unterdeckung und zwangsläufig müssen entweder die Beiträge angehoben
oder Leistungen gestrichen werden.
Im Falle einer Krankheit erhält der Versicherte die Behandlung des
Arztes ohne dafür zahlen zu müssen. Die Kosten werden direkt mit der
Krankenkasse abgerechnet(Sachleistungsprinzip). Auch bei Medikamenten
muss der Versicherte einen Anteil der Kosten tragen (10% der Kosten, mindestens 5,- Euro und
maximal 10,- Euro). Die Überprüfung der Notwendigkeit der Leistungen ist
vom Gesetzgeber nach § 275 SGB V dem Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung, kurz MDK, übertragen worden.
Bei der private Krankenversicherung (PKV) können sich Personen
versichern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt
(kurz BBG). Am häufigsten sind
Selbstständige und leitende Angestellte in der privaten
Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung muss jedes
Familienmitglied extra versichert werden, d.h. für jedes zusätzliche
Mitglied ist ein extra Versichertenbeitrag zu leisten. Im Allgemeinen
gilt der Grundsatz je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist,
desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Zusätzlich wird zwischen
männlich und weiblich unterschieden.
Über die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch bekommt der
Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt.. Nachdem er die
Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, bekommt er die Kosten
erstattet. Erst dann begleicht er die offene Rechnung beim Arzt. Analog
zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und
reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.
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