Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung vereint
Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt
bei Tod der versicherten Person die versicherte
Todesfallsumme (mindestens die
Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten
für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person
den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die
Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten
für den Erlebensfall (meist der
Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht
kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für
den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine
in Deutschland weit verbreitete Form der
Geldanlage, deren Attraktivität auf steuerlichen
Vorteilen (noch, Änderung für 2005 in
Deutschland geplant), vergleichsweise hohen
Zinsgarantien und hohen Abschlussprovisionen für
den Versicherungsvermittler beruht.
In Österreich wird die Kapitallebensversicherung
(wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung)
als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.
Die Kapitallebensversicherung hat mehrere
typische Anwendungen:
Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder
für einen konkreten Zweck, z.B. die
Ausblidungsversicherung und die
Aussteuerversicherung)
Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und
zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel
Altersvorsorge)
Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang
mit Immobilienfinanzierungen
Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der
betrieblichen Altersvorsorge
(Rückdeckungsversicherung)
Deckung von Kosten und Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem Todesfall, z.B.
Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuerversicherung),
zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im
Rahmen einer Erbschaftsplanung
(Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung
der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung)
Will man die Kapitallebensversicherung in
verschiedene Ausprägungen und Gruppen
unterteilen, so ist scharf zwischen
Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen.
Tariftechnisch gehören beispielsweise die
Erbschaftssteuer-, die Vermögensnachfolge- und
die Sterbegeldversicherung zur gleichen
Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen
Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor
diesem Hintergrund ergibt sich folgende
tariftechnische Unterteilung:
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und
Erlebensfall, auch als gemischte
Lebensversicherung bekannt (klassische
Kapitallebensversicherung)
Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall
stellen ein Versicherungsfall dar und führen zu
Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch
ohne den Abschluss einer entsprechenden
Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht
werden.
Kapitalversicherung mit lebenslangem
Todesfallschutz (z.B. Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser
Lebensversicherung endet mit einem bestimmten
Alter (z.B. 80). Danach bleibt die
Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die
versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten
die Möglichkeit, am Ende der
Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung
abzurufen, so dass die Lebensversicherung
beendet wird oder mit einer reduzierten
Versicherungssumme bestehen bleibt.
Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte
Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal
beim Tod einer versicherten Person während der
Versicherungsdauer fällig.
Termfix-Versicherung (z.B.
Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die
Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten
Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig -
unabhängig davon, ob die versicherte Person
diesen Termin erlebt. Tritt der
Versicherungsfall ein, entfällt die
Beitragszahlungspflicht, die
Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf
fällig.
Optionstarife
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle
Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die o.g.
Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z.B.
reduzierte Todesfallleistungen,
Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder
verschiedene Ablaufoptionen.
Gemeinsamkeiten
Neben der Kapitalanlage und den
Überschusssystemen ist es insbesondere die
kalkulatorische Grundidee, die allen
Kapitallebensversicherungen gemein ist: Beitrag
abzüglich Kosten über die Laufzeit (bei der
Kapitalversicherung mit lebenslangem
Todesfallschutz die Beitragszahlungsdauer)
verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die
Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung
der die Versicherungssumme übersteigt,
entspricht somit der Überschussbeteiligung der
Kapitallebensversicherung.
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der
Versicherungsnehmer den so genannten
Rückkaufswert. Dieser entspricht nicht dem
tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin
(garantiertes Deckungskapital zum
Kündigungstermin zzgl. bereits zugeteilte
Überschüsse) sondern ist um Stornoabschläge
vermindert. Die Stornoabschläge sind u.a. darin
begründet, dass der Lebensversicherer für diese
Fälle Anlagen höherer Liquidität und
entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss
und daher die angestrebte Fristentransformation
nicht idealtypisch realisieren kann. In der
Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel
aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses
Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur
Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch
dennoch entstanden.
Kapitalanlage
Der Lebensversicherer muss sehr genau sein
Gesellschaftskapital vom Vertragskapital seiner
Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet
dazu bilanztechnisch im so genannten
Deckungsstock. Die Kapitalanlagen des
Deckungsstocks sind durch das Gesetz über die
Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
(Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) streng
reglementiert. Die Einhaltung dieser
Vorschriften wird durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.
Grundsätzlich darf ein Lebensversicherer in jede
gängige Kapitalanlage investieren (z.B.
Immobilien, Aktien, festverzinsliche
Wertpapiere). Allerdings hat er dabei zahlreiche
Auflagen hinsichtlich der Diversifikation und
den Anteilen einzelner Anlageformen am
Deckungsstock zu beachten. So darf grundsätzlich
nicht mehr als 35% des Deckungsstocks in Aktien
investiert sein.
Darüber hinaus wird aus der Relation der
Eigenmitteln des Lebensversicherers zu dem nach
Anlagerisiko gewichteten Kapital des
Deckungsstocks die so genannte
Solvabilitätsquote ermittelt. Da sich diese in
einer bestimmten Spanne bewegen muss, kann nur
ein kapitalstarker Lebensversicherer auch in
riskantere Anlageformen investieren.
Siehe auch: Kapitalanlagerestriktionen
Überschüsse
Neben den bei der Risikolebensversicherung
bereits beschriebenen Risiko- und
Kostenüberschüssen - die für den Ertrag einer
Kapitallebensversicherung eine untergeordnete
Bedeutung haben - gibt es bei der
Kapitallebensversicherung die so genannten
Zinsüberschüsse. Dabei handelt es sich um
Kapitalerträge des Lebensversicherers, die über
den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der
Lebensversicherer zu mindestens 90% den
einzelnen Verträgen gutschreiben.
Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur
Umsetzung dieser Vorgabe. Sie unterscheiden sich
nicht nur danach, wann die Überschüsse dem
einzelnen Vertrag zugeteilt werden (so werden
Schlussüberschussanteile erst bei Ablauf
zugeteilt und verbleiben bei einer vorzeitigen
Kündigung beim Lebensversicherer), sondern auch
wie sie dann konkret verwendet werden (so gibt
es Tarife, bei denen die Zinsüberschüsse in
einem vom Versicherungsnehmer ausgewählten
Investmentfonds angelegt werden).