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Ein Investmentfonds besteht aus verschiedenen
Vermögenswerten, z.B. aus
börsengängigen
Wertpapieren (siehe
Wertpapierfonds,
Aktienfonds) oder Grundstücken (siehe
Immobilienfonds).
Eigentümer von Anteilen verfügen nicht direkt über die
zugrundeliegenden originären Werte (Wertpapiere,
...), sondern sie beteiligen sich an einer Miteigentumsgemeinschaft. Es
handelt sich daher um derivative Produkte (Derivat
(Wirtschaft)).
Sie werden in Deutschland im
Sondervermögen von
Kapitalanlagegesellschaften (=Investmentgesellschaften)
betrieben, welche als
Kreditinstitute gelten und den Vorschriften des
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
bzw. des
Investmentfondsgesetzes (IFG) Novelle 2003
(Österreich) genügen müssen.
Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in
Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.
Sie werden in
Anlagesektoren kategorisiert.
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