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Ich-AG
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ich-AG ist ein Begriff, der mit dem "2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-Konzept) vom 23. Dezember 2002 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde. Der Begriff wurde zum Unwort des Jahres 2002 erklärt. In den ersten beiden Quartalen seit Einführung des Existenzgründungszuschusses wurden rd. 25 000 Ich-AGs gegründet, in den ersten acht Monaten 2003 rd. 52 000. Dies entspricht rd. 25 % aller Existenzgründungen und rd. 33 % aller Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Definition

Als Ich-AG wird ein Existenzgründungszuschuss bezeichnet, der ab dem 1. Januar 2003 - zunächst bis zum Jahr 2005 befristet - insbesondere die Gründung von Kleinunternehmen mit einem maximalen Jahresarbeitseinkommen (= Gewinn) von 25.000,00 EUR fördern soll. Auch bei der Gründung als Familien-AG gilt diese Höchstgrenze; als mitarbeitende Familienangehörige gelten Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte bis zum zweite Grade sowie Pflegekinder des Gründers bzw. seines Ehegatten. Dies ist seit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz jedoch von untergeordneter Bedeutung, denn die Ich-AG kann auch Beschäftigte einstellen; dabei gilt auch hier die Arbeitseinkommengrenze von 25.000 EUR jährlich. Der Existenzgründungszuschuss kann von allen Berechtigten auf Entgeltersatzleistungen des Arbeitsamtes beim zuständigen Arbeitsberater formlos beantragt werden. Die Gesetzesgrundlage ist § 421 l SGB III.

Details

Rechtsform und Steuern

Die Ich-AG ist grundsätzlich ein Einzelunternehmen, umsatz- und gewerbesteuerbefreit sowie von IHK-/HWK-Beiträgen befreit.

Sozialversicherung

Für die die Dauer des Existenzgründungszuschusses, der im ersten Jahr monatlich 600,00 EUR, im zweiten monatlich 360,00 EUR und im dritten Jahr 240,00 EUR beträgt, ist die Ich-AG versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies unterscheidet die Ich-AG vom Überbrückungsgeld als alternative Bezuschussung einer Existenzgründung.

Übergang / Ende

Die Ich-AG kann durch Ablauf der Förderung oder Überschreiten der Einkommensgrenze in ein Unternehmen mit freier Rechtsformwahl (also auch in eine Kapitalgesellschaft) übergehen oder durch Betriebsaufgabe eingestellt werden.

 

 

 

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 Tipp

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