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Ich-AG ist ein Begriff, der mit dem "2. Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-Konzept)
vom 23. Dezember 2002 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt
wurde. Der Begriff wurde zum
Unwort des Jahres 2002 erklärt. In den ersten beiden Quartalen seit
Einführung des Existenzgründungszuschusses wurden rd. 25 000 Ich-AGs
gegründet, in den ersten acht Monaten 2003 rd. 52 000. Dies entspricht
rd. 25 % aller Existenzgründungen und rd. 33 % aller Gründungen aus der
Arbeitslosigkeit.
Als Ich-AG wird ein Existenzgründungszuschuss bezeichnet, der ab dem 1.
Januar 2003 - zunächst bis zum Jahr 2005 befristet - insbesondere die
Gründung von Kleinunternehmen mit einem maximalen
Jahresarbeitseinkommen (=
Gewinn) von 25.000,00 EUR fördern soll. Auch bei der Gründung als
Familien-AG gilt diese Höchstgrenze; als mitarbeitende
Familienangehörige gelten Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte bis zum
zweite Grade sowie
Pflegekinder des Gründers bzw. seines Ehegatten. Dies ist seit dem
Kleinunternehmerförderungsgesetz jedoch von untergeordneter Bedeutung,
denn die Ich-AG kann auch Beschäftigte einstellen; dabei gilt auch hier
die Arbeitseinkommengrenze von 25.000 EUR jährlich. Der
Existenzgründungszuschuss kann von allen Berechtigten auf
Entgeltersatzleistungen des Arbeitsamtes beim zuständigen Arbeitsberater
formlos beantragt werden. Die Gesetzesgrundlage ist § 421 l SGB III.
Die Ich-AG ist grundsätzlich ein
Einzelunternehmen, umsatz- und gewerbesteuerbefreit sowie von
IHK-/HWK-Beiträgen
befreit.
Für die die Dauer des Existenzgründungszuschusses, der im ersten Jahr
monatlich 600,00 EUR, im zweiten monatlich 360,00 EUR und im dritten
Jahr 240,00 EUR beträgt, ist die Ich-AG versicherungspflichtig in der
gesetzlichen
Rentenversicherung. Dies unterscheidet die Ich-AG vom
Überbrückungsgeld als alternative Bezuschussung einer
Existenzgründung.
Die Ich-AG kann durch Ablauf der Förderung oder Überschreiten der
Einkommensgrenze in ein Unternehmen mit freier Rechtsformwahl (also auch
in eine Kapitalgesellschaft) übergehen oder durch Betriebsaufgabe
eingestellt werden.
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