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Reformvorschläge aus der Kommission "Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt" (Hartz-Kommission)
vom Sommer
2002. Es ist Bestandteil der
Agenda 2010.
Das Hartz-Konzept wird auch in den Medien als
Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen
Reformmaßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im
Gesetzgebungsverfahren, wurden die Maßnahmen aufgeteilt und werden daher
mit der Kurzbezeichnung Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV
bezeichnet. Die Maßnahmen von Hartz I, II und III sind bereits vom
Gesetzgeber verabschiedet und sind bereits in Kraft. Hartz IV befindet
sich gegenwärtig im laufenden Gesetzgebungsverfahren und ist daher noch
nicht in Kraft.
Gesetzliche Grundlage von Hartz I ist das "Erste Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und ist am 01.01.03 in Kraft
getreten. Ziel ist die Erleichterung von neuen Formen der Arbeit. Diese
Gesetz schaffte die Voraussetzungen für eine mögliche Einstellung
Arbeitsloser in
Personal-Service-Agenturen (PSAs).
Lohnnebenkosten im Vergleich
Gesetzliche Grundlage von Hartz II ist das "Zweite Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und ist am 01.01.03 in Kraft
getreten. Darin werden die neuen Beschäftigungsarten
Minijob und
Midijob geregelt, die Gründung einer
Ich-AG und die Einrichtung von
Job-Centern. Siehe auch die Grafik 'Lohnnebenkosten im Vergleich'.
Gesetzliche Grundlage von Hartz III ist das "Dritte Gesetz
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 01.01.04. Schwerpunkt
ist die Restrukturierung und der Umbau der
Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt). Aus einer erstarrten und
verkrusteten Behörde sollte ein Dienstleister für die Arbeitslosen
werden. Wie dringend solch ein Umbau ist und wie schwerfällig diese
Behörde sich verhält, ist erkennbar an dem massiven Widerstand der
Behörde gegen ihre eigene Veränderung. Letztlich führte dieser
Widerstand auf dem Höhepunkt der Verwaltungsreformen zur Entlassung des
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit, Florian
Gerster.
Gesetzliche Grundlage von Hartz IV wird das "Vierte Gesetz
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sein und wird
voraussichtlich zum 01.01.05 in Kraft treten. Es wurde am 16.12.03 vom
Bundestag beschlossen und bedarf noch der Zustimmung der Länder. Es ist
noch nicht verabschiedet. Inhaltliche Detailänderungen sind daher nicht
auszuschließen. Es regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe
(Arbeitslosengeld) und der Sozialhilfe (umgangssprachlich die "Stütze").
Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt
beim Arbeitsamt verwaltet werden. Somit soll das Arbeitsamt näher am
Kunden (den Arbeitslosen) dran sein und ihm, ohne Umwege über
verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln und ihn wieder dem
Arbeitsmarkt zuführen.
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