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Hartz-Konzept
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Reformvorschläge aus der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-Kommission) vom Sommer 2002. Es ist Bestandteil der Agenda 2010.

Das Hartz-Konzept wird auch in den Medien als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Reformmaßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren, wurden die Maßnahmen aufgeteilt und werden daher mit der Kurzbezeichnung Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV bezeichnet. Die Maßnahmen von Hartz I, II und III sind bereits vom Gesetzgeber verabschiedet und sind bereits in Kraft. Hartz IV befindet sich gegenwärtig im laufenden Gesetzgebungsverfahren und ist daher noch nicht in Kraft.

Gesetzliche Grundlage von Hartz I ist das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und ist am 01.01.03 in Kraft getreten. Ziel ist die Erleichterung von neuen Formen der Arbeit. Diese Gesetz schaffte die Voraussetzungen für eine mögliche Einstellung Arbeitsloser in Personal-Service-Agenturen (PSAs).

 

Lohnnebenkosten im Vergleich

Gesetzliche Grundlage von Hartz II ist das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und ist am 01.01.03 in Kraft getreten. Darin werden die neuen Beschäftigungsarten Minijob und Midijob geregelt, die Gründung einer Ich-AG und die Einrichtung von Job-Centern. Siehe auch die Grafik 'Lohnnebenkosten im Vergleich'.

Gesetzliche Grundlage von Hartz III ist das "Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 01.01.04. Schwerpunkt ist die Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt). Aus einer erstarrten und verkrusteten Behörde sollte ein Dienstleister für die Arbeitslosen werden. Wie dringend solch ein Umbau ist und wie schwerfällig diese Behörde sich verhält, ist erkennbar an dem massiven Widerstand der Behörde gegen ihre eigene Veränderung. Letztlich führte dieser Widerstand auf dem Höhepunkt der Verwaltungsreformen zur Entlassung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster.

Gesetzliche Grundlage von Hartz IV wird das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sein und wird voraussichtlich zum 01.01.05 in Kraft treten. Es wurde am 16.12.03 vom Bundestag beschlossen und bedarf noch der Zustimmung der Länder. Es ist noch nicht verabschiedet. Inhaltliche Detailänderungen sind daher nicht auszuschließen. Es regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld) und der Sozialhilfe (umgangssprachlich die "Stütze"). Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt beim Arbeitsamt verwaltet werden. Somit soll das Arbeitsamt näher am Kunden (den Arbeitslosen) dran sein und ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln und ihn wieder dem Arbeitsmarkt zuführen.

 
 

 

 

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