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Die Haftpflichtversicherung ist
eine besondere Form der Schadensversicherung, deren
Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist. Sie
sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche
Dritter ab. Der Versicherer zahlt also nur dann eine
Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer nach dem
Gesetz (z.B. nach § 823
BGB) für einen Schaden haften muss. Ist dies
nicht der Fall und werden trotzdem Ansprüche gegen
den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht,
deckt die Versicherung die Abwehr dieser
unbegründeten Ansprüche. Die
Privathaftpflichtversicherung ist auch nach dem
unabhängigen Urteil von Verbrauchernschützern gerade
für Privathaushalte sinnvoll, da nach Bürgerlichen
Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe
gehaftet werden muss. Besteht keine Absicherung,
muss der Schädiger diesen Schaden aus eigener Tasche
zahlen.
Haftpflichtversicherungen gibt es in Form der
Privathaftpflichtversicherung, der
Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung bei
Zulassung eines Kfz), der Tierhalterversicherung und
der verschiedenen Betriebshaftpflichtversicherungen
(Gewerbehaftpflicht, Produkthaftpflicht,
Vermögensschadenhaftpflicht).
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